Wie lässt sich das Kostenwachstum in der Psychotherapie eindämmen? Zum Beispiel, indem nach 15 Sitzungen die Kostengutsprache durch die Krankenversicherung erforderlich wird.
Dies meint zumindest Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit:
Seine Motion dazu dürfte in der übernächsten Woche im Nationalrat behandelt werden.
Schon heute ist die Dauer der psychologischen Psychotherapie beschränkt, um ungerechtfertigte Mengen- und Kostenausweitungen einzuschränken. Der anordnende Arzt muss nach 15 Sitzungen über eine erneute Anordnung entscheiden. Aber erst nach 30 Sitzungen ist eine Kostengutsprache der Krankenversicherer erforderlich.
Zusätzlicher Aufwand
Ob eine frühere Gutsprachepflicht bereits nach 15 Sitzungen tatsächlich zu einer wirksamen Kostenkontrolle führen würde, ist fraglich. Unbestritten ist aber, dass sie zusätzlichen administrativen Aufwand für Leistungserbringer und Krankenversicherer mit sich bringen würde. Dies ist auch ein Grund, weshalb der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt.
Selbst die Krankenversicherer, die sonst keine Gelegenheit auslassen, um das Kostenwachstum zu bremsen, sprechen sich gegen den Vorstoss aus: Sie befürchten unnötige zusätzliche Verwaltungskosten.
Wie
Helsana im aktuellen Bulletin schreibt, brauchen 80 Prozent der Patienten jährlich weniger als 15 Sitzungen; nur 6 Prozent überschreiten 30 Sitzungen. Der Kostenanstieg entstehe vor allem durch mehr Betroffene – nicht durch zu lange Therapien. Helsana wörtlich: «Statt blinder Regulierung braucht es faktenbasierte Lösungen.»
Handlungsbedarf
Dennoch sieht der Kassenverband Prio.Swiss Handlungsbedarf. Der vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegebene zweite Monitoringbericht vom Juli 2025 zeigt: Die markanten jährlichen Mehrkosten lassen sich unter anderem auf eine Verlagerung psychotherapeutischer Leistungen aus dem Zusatzversicherungsbereich in die Grundversicherung zurückführen – sowie auf die deutlich höheren Tarife im KVG.
Aus Sicht von Prio.Swiss ist eine Anpassung der provisorischen Arbeitstarife durch die Kantone längst überfällig – basierend auf aktuellen Kostendaten.
Sache der Tarifpartner
Im aktuellen Sessionsbrief schreibt der Verband: «Darüber hinaus sehen wir uns und unsere Tarifpartner in der Pflicht, in den Verhandlungen Tarife und Preise festzulegen, die wirtschaftlich sachgerecht sind.»
Seit Juli 2022 gilt in der psychologischen Psychotherapie das Anordnungsmodell. Seither sind die Kosten zulasten der obligatorischen Grundversicherung (OKP) überdurchschnittlich gestiegen.
Plus 35 Prozent
Gemäss dem im Juli 2025 veröffentlichte Monitoringbericht sind die Kosten der psychologischen Psychotherapie im ersten Halbjahr 2023 gegenüber den Kosten der delegierten Psychotherapie der gleichen Periode 2022 um 96 Millionen respektive 35 Prozent angestiegen.
Wie
hier beschrieben, ist das nicht allein mit dem Mengenwachstum zu erklären, denn in der psychologischen Psychotherapie kommt auch ein höherer Amtstarif pro Zeiteinheit zur Anwendung. Dieser ist im Schweizer Durchschnitt 16 Prozent teurer als der alte Tarif für die delegierte Psychotherapie.