St. Galler Spitalverwaltungsrat muss Akten herausrücken

Der Streit um die St. Galler Spitalstrategie wird immer bitterer: Ein Rechtsanwalt will dem Spitalverwaltungsrat genauer auf die Finger schauen – und erhält nun die nötigen Dokumente.

, 29. Januar 2020 um 10:45
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Der Rheintaler Rechtsanwalt Werner Ritter freut sich: «Nun ist Schluss mit dieser Vertuschungs- und Dunkelkammerpolitik des Spitalverwaltungsrats», sagte er gegenüber dem «St.Galler Tagblatt».

Gewünschte Akten nicht erhalten

Schon längere Zeit will Ritter wissen, aufgrund welcher Zahlen und Fakten der St. Galler Spitalverwaltungsrat fünf von neun Spitälern schliessen will. Weil der Verwaltungsrat bisher nicht alle gewünschten Dokumente lieferte, hat nun das Gesundheitsdepartement des Kantons entschieden: Der Verwaltungsrat muss die Akten offenlegen.
Im Kanton herrscht grosser Aufruhr seit die neue St. Galler Spitalstrategie bekannt ist. Sie sieht nur noch vier Spitäler vor: In Grabs, Uznach, Wil und in St. Gallen. Fünf weitere Spitäler sollen in Gesundheits- und Notfallzentren umgewandelt werden. Die betroffenen Gemeinden Walenstadt, Altstätten, Wattwil, Flawil und Rorschach wehren sich dagegen.

Gerüchte um Verlegung der einträglichen Angiologie-Abteilung

Nun fürchten Kantonsräte schon den vorzeitigen «Todesstoss» für das Spital Walenstadt. Dieses lag 2018 mit 6,2 Millionen Franken im Minus und soll gemäss Strategie nicht als Spital weitergeführt werden. Gerüchteweise wurde bekannt, dass die Angiologie aus Walenstadt nach Grabs verlegt soll.
Der St. Galler Spitalverwaltungsrat hat dies bisher zwar nicht bestätigt. Doch die Kantonsräte befürchten, dass das Spital Walenstadt dadurch massiv einträgliche Patientinnen und Patienten verlieren würde, wie auf «Top Online» zu lesen war.

Geheimer Schlussbericht über neue Strategie veröffentlicht

Auch Medinside berichtete an dieser Stelle bereits über den heftigen Kampf, der um die St. Galler Spitäler entbrannt ist. So wurde ein an sich geheimer Schlussbericht über die neue St. Galler Spitalstrategie an Dritte weitergegeben.
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