Gegen die vom Berner Regierungsrat Anfang Mai erlassene Spitalliste Akutsomatik (Medinside hat berichtet) wurden beim Bundesverwaltungsgericht insgesamt sechs Beschwerden eingereicht. Das schreibt der Kanton Bern in einer Mitteilung. Einige verlangten, gewisse Behandlungen trotz gegenlautendem Entscheid auf die Spitalliste zu setzen, schreibt der Kanton weiter. Andere Beschwerden richteten sich gegen zeitliche Befristungen oder weitere mit den Leistungsaufträgen verbundene Auflagen.
Aufschiebende Wirkung
Die Beschwerden haben eine aufschiebende Wirkung. Somit können die Beschwerde führenden Spitäler umstrittene Leistungen auch nach dem Inkrafttreten der Spitalliste per 1. Juli 2019 während des Verfahrens weiterhin abrechnen, sofern zuvor ein entsprechender Leistungsauftrag bestand. Über die Dauer des Verfahrens und den Zeitpunkt des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts können keine Aussagen gemacht werden, teilt der Kanton mit.
Die Berner Spitalliste Akutsomatik 2019 kann
hier abgerufen werden.