Natalie Urwyler arbeitete als Oberärztin an der Klinik für Anästhesiologie und Schmerztherapie (KAS) am Inselspital. Im Juni 2014 wurde ihr gekündigt. Das Arbeitsverhältnis sei «aufgrund zahlreicher Vorfälle über längere Zeit sehr belastet worden», so die Begründung damals.
Gegen die Entlassung ging sie mit einer Klage wegen Verletzung des Gleichstellungsgesetzes vor; es folgte ein langwieriger Rechtsstreit. Jetzt, drei Jahre später, gibt das Regionalgericht Bern-Mittelland Natalie Urwyler vorerst in einem Punkt recht. Das Gleichstellungsgesetz wurde verletzt. Die Kündigung müsse aufgehoben werden.
«Geschichtsträchtiges Urteil»
Ausserdem soll die Insel Gruppe ihr eine Parteientschädigung von über 110’000 Franken bezahlen. Ihr Anwalt Rolf Steinegger, der den Teilentscheid an die Medien verschickte, spricht von einem «geschichtsträchtigen Urteil». Es sei ein typischer Fall von David gegen Goliath gewesen.
Welche Überlegungen das Gericht zu diesem Entscheid führten, weiss man erst, wenn eine der beiden Parteien die schriftliche Begründung verlangt. So lange will die Insel Gruppe den Entscheid nicht kommentieren.
Mehr