Bei der Auseinandersetzung geht es um die Vergütung im Zusatzversicherungsbereich. Während Sympany für Privat- und Halbprivatversicherten erst eine Kostenreduktion verlangte und dann eine Nullrunde vorschlug, verrechnete die USB 2018 einen Kostenaufschlag von 29 Prozent - und beharrte in den Verhandlungen auf einem Aufschlag von 5 bis 10 Prozent. Das Angebot von Sympany liege unter jenen aller anderer Versicherer, erklärte das USB.
Rechtsstreit trotz Einigung?
Auf gerichtlichem Weg will Sympany nun erreichen, dass das Spital seine Patienten vorgängig darüber informieren muss, dass diese die Kosten selber übernehmen müssten. Dazu soll laut BaZ mit einer Einzelklage ein Präzedenzfall geschaffen werden. Das Unispital wird im Artikel wie folgt zitiert: «Die von Sympany eingereichte Klage halten wir für unberechtigt, zumal sie bei einem Vertragsabschluss ohnehin obsolet würde». Denn die Sympany habe signalisiert, dass sie einen neuen Vertrag mit dem Universitätsspital Basel abschliessen wollen. Die Sympany kündet in der BaZ derweil an, auch bei einem Vertragsabschluss an der Zivilklage festhalten zu wollen. Gegenüber von Medinside schreibt die Versicherung, sie hoffen auf eine baldige Einigung mit dem USB, sowohl für die halbprivaten wie die privaten Spitalbehandlungen.