Natalie Imboden, Berner Grossrätin und Co-Präsidentin der Grünen im Kanton Bern, und Grossrätin Ursula Marti, Parteipräsidentin SP Kanton Bern, wollen im Spitalversorgungsgesetz die Gleichstellung von Frau und Mann verankern.
Handlungsbedarf bei Führungspositionen
Nach ihrer Einschätzung besteht grosser Handlungsbedarf, was die Frauen in leitenden Positionen angeht. Der Frauenanteil in der Inselgruppe liege auf Stufe Direktion/Geschäftsleistung bei 13 Prozent; im Kader des ärztlichen Bereichs bei tiefen 14 Prozent.
Diese tiefen Werte betreffen nur Führungspositionen. Wie Natalie Imboden in ihrer Begründung festhält, ist der Frauenanteil in der Ärztegemeinschaft in den letzten Jahren stetig gestiegen.
«In den Altersklassen unter vierzig Jahren sind die Frauen mittlerweile in der Mehrzahl», schreiben die Motionärinnen. Doch wie die Erfahrung aus anderen Branchen zeige, bedeuten mehr jüngere Ärztinnen nicht automatisch auch mehr Ärztinnen in leitender Position.
«Es braucht einen Mentalitätswandel»
Um sicher zu stellen, dass sich der Frauenanteil in leitenden Positionen in den Berner Spitälern in den nächsten Jahren tatsächlich verbessert und Frauen angemessen vertreten sind, brauche es einen Mentalitätswandel und konkrete Ziele und Massnahmen sowie ein Gleichstellungscontrolling.
Natalie Imboden schreibt sogar, wie das gehen soll: Die Lohnüberprüfung sei mit Logib zu bewerkstelligen. Der Selbsttest entspreche einem Standard für die Einhaltung der verfassungsmässig garantierten Lohngleichhheit zwischen Frauen und Männern.
Daher sollen diese regelmässig in allen Listenspitälern gemacht werden. Und wenn Vertragsärztinnen und -ärzte neben ihrem Lohn noch Poolgelder beziehen, müssten diese bei der Lohnüberprüfung auch einbezogen werden.
Die strittige Frage der Poolgelder
Mit dieser letzten Forderung sind wir wieder bei Natalie Urwyler. Wie in
diesen Spalten berichtet, ist der Rechtsstreit zwischen dem Inselspital und Natalie Urwyler, die übrigens für ihr Engagement vom «Beoachter» den diesjährigen Prix-Courage erhalten hat, noch nicht abgeschlossen. Strittig ist weiterhin der Punkt der Poolgelder, über deren Verteilung in der Klinik für Anästhesiologie und Schmerzterapie unter Chefarzt Frank Stüber völlige Intransparenz herrscht.
Es ist dies übrigens nicht der erste Vorstoss in dieser Sache. Nachdem bekannt geworden war, dass das Inselspital der Oberärztin zu Unrecht gekündigt hatte, wollten die Grossrätinnen Ursula Marti und Natalie Imboden vom Regierungsrat unter anderem wissen, was er zu unternehmen gedenke, um das Gleichstellungsgesetz und Diskriminierungsverbot, den Gesundheitsschutz für Schwangere sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten. Im wesentlichen meinte der Regierungsrat auf diese Fragen, dass er keinen Handlungsbedarf sehe.
Der geforderte Gesetzesartikel zum Gleichstellungscontrolling
1. Die im Kanton Bern gelegenen Listenspitäler gewährleisten mit geeigneten Massnahmen, dass Frauen und Männern auf allen hierarchischen Ebenen, insbesondere im Kader und leitenden Positionen -gemäss ihrem Anteil in der Berufsgruppe - angemessen vertreten sind.
2. Die Listenspitäler führen ein wirksames Gleichstellungscontrolling ein und informieren die Öffentlichkeit regelmässig über die Geschlechteranteil auf den verschiedenen Stufen und insbesondere im Kader und über ihre Gleichstellungsförderpläne.
3. Die Listenspitäler überprüfen regelmässig die Löhne mit einem anerkannten Instrument auf die Einhaltung Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern und informieren die Öffentlichkeit über dieResultate. Dabei werden alle Arten von Entschädigungen wie Boni, Zulagen, Poolgelder, Einnahmen aus Privatpatientenbehandlung, Lehr- und Forschungstätigkeit einbezogen.