Inselspital: Im Fall Urwyler ist der brisantere Teil noch hängig – jener der Poolgelder

Beim Rechtsstreit zwischen der entlassenen Oberärztin Natalie Urwyler und dem Inselspital ging es nicht nur um Gleichstellung und Lohndiskriminierung. Es ging auch um die Transparenz der umstrittenen Poolgeldern. Dieser Punkt ist beim Gericht noch hängig.

, 9. November 2018 um 14:22
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Natalie Urwyler, die Gewinnerin des diesjährigen «Beobachter Prix Courage», hat vor dem Berner Obergericht Recht bekommen. Die Kündigung durch Klinikdirektor Frank Stüber war missbräuchlich. Sie hätte nach dem Gleichstellungsgesetz nicht erfolgen dürfen. Es war eine Rachekündigung.

Werden mit Poolgeldern Frauen diskriminiert? 

Doch der Fall ist nicht abgeschlossen. Es ging bei der Klage der 44-jährigen Anästhesistin nicht nur um die missbräuchliche Kündigung. Es ging auch um eine mutmassliche Lohndiskriminierung im Zusammenhang mit den Poolgeldern. Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat diesen Punkt der Klage ausgeklammert und wird darüber im kommenden Frühjahr befinden. Das bestätigt Urwylers Anwalt Rolf P. Steinegger aus Bern.
Bekanntlich verdient ein Spital an Halbprivat- und Privatpatienten mehr als an Allgemeinversicherten. Ein Teil der Einnahmen stationär behandelter Privatpatienten überweist das Spital der entsprechenden Klinik.

Poolgelder - ein wesentlicher Teil der Ärzteeinkommen

Die Poolgelder addieren sich auf mehrere Millionen Franken und machen einen wesentlichen Anteil des Einkommens der Vertragsärzte aus.
«Die Vertragsärzte/die Vertragsärztinnen befinden im Konsens über die Verteilung,» heisst es in einem Reglement des Inselspitals. Wie aber die Weltwoche schon Anfang 2016 enthüllte, hat Frank Stüber seine Vertragsärzte je einen Zusatzvertrag unterschreiben lassen, laut dem diese ihm das Entscheidungsrecht über die Poolgelder abtreten.
Die Kommunikationsabteilung der Insel-Gruppe erklärte damals der Weltwoche, dass eine solche «vertragliche Delegation dieser Verteilkompetenzen» möglich sei. Der Zusatzvertrag widerspreche darum dem Reglement nicht: «Dieser Vertrag wurde von Professor Stüber im Konsens mit seinen Vertragsärzten vereinbart.»

Die Verteilung der Poolgelder ist intransparent

Laut Rolf P. Steinegger herrscht über die Verteilung der Poolgelder völlige Intransparenz. Klinikdirektor Frank Stüber könne diese nach eigenem Gutdünken verwenden. Bis zum Beweis des Gegenteils steht der Verdacht im Raum, dass Stüber auch bei der Verwendung der Gelder die couragierte Oberärztin diskriminierte.
Die Kommunikationsabteilung des Inselspitals tut sich offensichtlich schwer mit dem Fall Urwyler. Wie es journalistischen Gepflogenheiten entspricht, fragte Medinside beim Inselspital an, ob der in der Weltwoche geschilderte Sachverhalt der Wahrheit entspreche und das Inselspital korrekt zitiert wurde. 

Überforderte Kommunikation

Vier volle Tage brauchten die Kommunikationsspezialistinnen des Inselspitals, um zu bestätigen: «Die Fakten und Zitate in der Weltwoche stimmen im Wesentlichen.» Sie seien aber  unvollständig. 
  • Ein Klinikdirektor entscheide nicht alleine über die Verteilung der Pool-Gelder. Sie werde durch die Vertragsärzte/-innen im Konsens festgelegt.
  • Ein Konsens könne auch darin bestehen, dass die Vertragsärzte die Kompetenz delegierten.
  • Die Vergabe der Pool-Gelder sei reglementskonform, wenn sie über Delegation erfolgt.
  • Komme ein Konsens nicht zustande, werde die Verteilung durch den Pool-Verantwortlichen festgelegt. In diesem Fall stehe den Vertragsärzten/-innen gemäss Reglement ein Rekursrecht beim Ärztlichen Direktor zu.
Womit  das Inselspital nichts anderes sagte, was im zitierten Weltwoche-Artikel zu lesen stand. 
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