Die administrative Belastung im Gesundheitswesen ist ein wiederkehrendes Problem, breit anerkannt - und doch ist kaum Besserung in Sicht.
In seiner Interpellation - eingereicht in der zurückliegenden Herbstsession - fragte er den Bundesrat, mit welchen Massnahmen seitens der Bundesverwaltung der ständig wachsende administrative Aufwand in der Rehabilitation substanziell und nachhaltig verkleinert werden könne. Zudem fragte er den Bundesrat, ob er bereit sei, solche Massnahmen zu prüfen und anschliessend rasch umzusetzen.
«Dringlichkeit unterschätzt»
In seiner Stellungnahme vom 12. November 2025 blieb der Bundesrat vage. Für Jakob Stark Anlass zur Kritik: «Leider entsteht der Eindruck, dass der wachsenden Frustration der betroffenen Akteure keine Bedeutung beigemessen wird.»
Der Reformbedarf liege klar auf der Hand, die administrative Last nehme weiter zu, konkrete Reduktionsmassnahmen aber blieben aus. «So muss unweigerlich der Eindruck entstehen, dass Bundesrat und Verwaltung die Dringlichkeit weiterhin unterschätzen», sagte Jakob Stark, der frühere Thurgauer Gesundheitsdirektor.
Starks Interpellation reiht sich in eine lange Liste politischer Vorstösse mit ähnlicher Stossrichtung (siehe Kasten). Nur selten stellte der Bundesrat dabei konkrete Schritte in Aussicht. So erklärte er etwa in einer Stellungnahme vom 26. Februar 2020, das elektronische Patientendossier solle einen einfachen und sicheren Zugriff auf behandlungsrelevante Daten ermöglichen und den Suchaufwand nach Vorinformationen reduzieren. Heute wirkt diese Aussage wie ein schlechter Witz.
Die lange Liste von Vorstössen zum Bürokratieproblem
Nachdem das erste Postulat von Nationalrat Thomas de Courten - eingereicht am 19. Dezember 2019 - zwei Jahre nach dessen Einreichung abgeschrieben wurde, reichte er wenig später das Postulat mit exakt gleichem Wortlaut erneut ein. Auch dieses wurde abgeschrieben, weil es nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt wurde. So reichte der Baselbieter SVP-Nationalrat am 17. April 2024 eine Motion gleichen Wortlauts ein. In der Herbstsession 2024 hat der Nationalrat die Motion angenommen. Noch muss der Ständerat darüber befinden.
Mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sind insbesondere die Kostengutsprachen. Sie sollen sicherstellen, dass die WZW-Kriterien erfüllt werden. In der Interpellation von Stark erklärte der Bundesrat erstmals, interessierte Fachkreise könnten einen Antrag auf eine Verordnungsänderung stellen, sofern sie aufzeigten, wie in der stationären Rehabilitation die Erfüllung der WZW-Kriterien ohne vorgängige Einzelfallprüfung gewährleistet werden kann.
«Vielversprechender Ansatz»
Guido Schommer, Geschäftsführer von
Swiss Reha, erachtet diesen Ansatz bei den Kostengutsprachen als vielversprechend. Der Bundesrat habe sich erstmals in dieser Form dazu geäussert.
Für Jakob Stark ist aber das Problem der Kostengutsprachen nur dann gelöst, «wenn dieser Hinweis nicht einfach ein Abschieben von Verantwortung ist, sondern ein ernst gemeintes Angebot des Bundesrates und der Bundesverwaltung für eine konstruktive Mitarbeit, um die administrativ sehr aufwendigen Kostengutspracheverfahren zu ersetzen.»
Was sagen die Krankenkassen?
Auch die Krankenversicherer spielen dabei eine zentrale Rolle. Aus Sicht von
Prio.Swiss braucht es nach heutigem Stand der Dinge im Bereich der stationären Rehabilitation die vorherige Einzelfallprüfung mit Kostengutsprache, wie die Medienstelle auf Anfrage erklärt. Sie lege etwa den Umfang der Leistungen oder die Liegeklasse fest, was im Fall einer Zusatzversicherung relevant sei.
Komme hinzu, »dass es sich bei der Rehabilitation um einen der Bereiche handelt, in dem die Kosten am stärksten wachsen», erklärt Prio.Swiss. Auch schaffe die Kostengutsprache bereits vor einem Aufenthalt für alle Beteiligten Klarheit darüber, welche Leistungen abgedeckt seien – so dass niemand nachher Kosten tragen müsse, ohne davon gewusst zu haben.
Schliesslich weist der Krankenkassenverband darauf hin, dass während der Covid-Pandemie fast alle Kliniken im eigenen Interesse eine Kostengutsprache einholten, obschon die Verpflichtung zur Kostengutsprache ausgesetzt worden war.
Doch auch Prio.Swiss ist sich des Verwaltungsaufwands bewusst. Fortschritte könnten zudem erzielt werden, wenn beide Seiten, also auch die Leistungserbringer, sich in Projekten zur Digitalisierung und Standardisierung zusammenschliessen und die verschiedenen Systeme völlig digital und interoperabel machen. Ähnlich äusserte sich der Bundesrat schon vor fünf Jahren.