Zum Richtungsstreit in der Spitalseelsorge

Was ist die Aufgabe der Spitalseelsorger: Konfessionelle Seelsorge oder Spiritual Care? Die Meinungen darüber gehen stark auseinander.

, 3. Juni 2022 um 21:10
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«Wenn ich den Begriff der konfessionellen Seelsorge ganz eng denke, dann heisst das, dass ich in der Kirche und in der Glaubenstradition fest verwurzelt bin und als reformierter Seelsorger zu reformierten Patientinnen und Patienten gehe». 
Und weiter sagt der reformierte Pfarrer Heiko Rüter hier im Interview: «Wenn ich den Begriff Spiritual Care extrem denke, muss ich mit der Kirche gar nichts mehr zu tun haben, sondern bin ganz in das Spital und das Behandlungsteam integriert. Dann mache ich therapeutische Arbeit, wie andere Berufsgruppen auch.»
Heiko Rüter ist seit 2008 Spitalseelsorger im Kantonsspital Baden (KSB). Nach seiner Ansicht werden beide extremen Positionen den Herausforderungen der heutigen Spitalseelsorge nicht wirklich gerecht.
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Simon Peng-Keller: «Derzeit ist die Spitalseelsorge daran, sich in einem stark veränderten Gesundheitswesen nochmals neu zu positionieren, und zwar als Beruf im Gesundheitswesen.» | Bild: Screenshot SRF
Die NZZ publizierte im vergangenen Jahr mehrere Beiträge zum Thema Spitalseelsorge. Simon Peng-Keller ist Professor für Spiritual Care an der Universität Zürich, einem interdisziplinären Fachgebiet der Theologischen und Medizinischen Fakultäten. Der NZZ sagte er,  das konfessionelle Modell, das die Spitalseelsorge als erweiterte Gemeindeseelsorge versteht, sei seelsorgetheoretisch längst überholt.

Von der Krankenseelsorge zur Spitalseelsorge

Durch die bereits in den 1970er Jahren erfolgte Umbenennung der Krankenseelsorge zur Spitalseelsorge sei betont worden, dass die Seelsorge sich in den Dienst des Spitals stelle und sich auf ihre Weise an dessen Aufgaben beteilige. Nach diesem Verständnis sei Spitalseelsorge primär kein konfessionelles Angebot mehr, sondern richte sich an alle Patientinnen und Patienten ebenso wie an Angehörige und Mitarbeitende.
«Derzeit ist die Spitalseelsorge daran, sich in einem stark veränderten Gesundheitswesen nochmals neu zu positionieren, und zwar als Beruf im Gesundheitswesen», sagt Peng-Keller im Gespräch mit Medinside.  So lasse sich Spitalseelsorge als «spezialisierte Spiritual Care» verstehen.

Das Beispiel Bern

Spinnt man den Faden dieses Gedankens weiter, so könnte man daraus folgern, dass Seelsorger nicht von den Landeskirchen, sondern vom Spital angestellt und bezahlt werden.
Zumindest im Kanton ist das der Fall: «Die im Kanton Bern gelegenen Listenspitäler stellen für die Patientinnen und Patienten sowie für deren Angehörige die Spitalseelsorge sicher.» So stehts im Spitalversorgungsgesetz. 
Das Spital STS in Thun bestätigt dies: «Die Seelsorge ist ein kantonaler Leistungsauftrag. Wir vergüten die Leistungen für die 1,25 Stellenprozente selber.»  

Wer bezahlt?

Simon Peng-Keller will nicht soweit gehen: Im Gespräch mit Medinside spricht er sich für ein Modell aus, an dem die Religionsgemeinschaften und die Gesundheitsinstitutionen sich gemeinsam an der Beauftragung, Finanzierung und Qualitätskontrolle beteiligen. 
Ein solch verbindendes Modell gewährleiste zum einen, dass die Seelsorge gut in die Prozesse von Gesundheitsinstitutionen eingebunden ist und sich auf diese Weise einbringen kann. Zum anderen garantiere ein solches Modell, dass die Seelsorge an die Glaubensgemeinschaften und ihre spirituellen Traditionen zurückgebunden bleibe. Ohne eine solche Verankerung würde die Seelsorge in der Luft schweben.

Das Beispiel Zürich

Der Kanton Zürich kennt ein anderes Modell:  «Die Seelsorge ist nicht im Auftrag des Spitals tätig, sondern arbeitet im Spitalkontext als Dritte», sagt Esther Straub. Sie ist Pfarrerin und als Kirchenrätin der Reformierten Landeskirche für die Spitalseelsorge zuständig. «Die externe Stellung der Seelsorge hat sich bewährt.» 
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Esther Straub: «Die Forderung, die Seelsorge von ihrer konfessionellen Bindung und aus ihrem Status als Dritte zu lösen und in einen spitalinternen Dienst überzuführen, verkennt, dass damit die Seelsorge ihre ureigene Aufgabe verspielt.» | Bild: Youtube
Als Replik aufs genannte NZZ-Interview mit Peng Keller schreibt Esther Straub in einem Gastkommentar: «Die Herausforderung besteht nicht darin, die Seelsorge aus ihrer konfessionellen Verantwortung zu lösen, sondern umgekehrt nicht anerkannte Religionsgemeinschaften in der Ausbildung ihres Seelsorgepersonals zu unterstützen.»
Gegenüber Medinside präzisiert die Pfarrerin, eine interprofessionelle Zusammenarbeit zu pflegen bedeute nicht, die Spitalseelsorge in einen spitalinternen Dienst zu überführen. Spitalseelsorgende seien mit Zusatzausbildungen für den Dienst in der Institution qualifiziert, blieben aber Mitarbeitende der jeweiligen Religionsgemeinschaft. 

Seelsorge gehört nicht zum Therapieprogramm

«So bietet sich den Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, mit einem professionellen Gegenüber ein selbstbestimmtes Gespräch zu führen, das durchs Seelsorgegeheimnis geschützt ist und nicht zum Therapieprogramm gehört», sagt Esther Straub.
Mit der Loslösung der Seelsorge von ihrer konfessionellen Bindung und der Überführung in einen spitalinternen Dienst verspielt die Seelsorge laut Esther Straub ihre ureigene Aufgabe. Nämlich Raum zu öffnen für ein Gespräch, das um seiner selbst willen erfolgt und keinen zweckgebundenen Auftrag hat. 

«Es gibt keine ökumenische Seelsorge in den Spitälern»

Im Patientinnen- und Patientengesetz des Kantons Zürich steht: «Die Patientinnen und Patienten haben das Recht, sich durch die eigene Seelsorgerin oder den eigenen Seelsorger betreuen zu lassen. Die Spitalseelsorge kann die Patientinnen und Patienten unaufgefordert besuchen.»
Esther Straub, Kirchenrätin der reformierten Kirche Kanton Zürich, hält fest, dass das Recht, unaufgefordert Patientnnen oder Patienten zu besuchen, nur für die eigene Konfession besteht. 
Rein theoretisch könnte zum Beispiel ein Mitglied der Freidenker-Vereinigung das einklagen, wenn eine Pfarrperson ihn beziehungsweise sie im Spital unaufgefordert aufsuche. «In der Praxis ist es zentral, dass unsere Seelsorgenden sich gegenüber Nichtmitgliedern stets als reformierte Seelsorgeperson deklarieren und danach fragen, ob sie ein Gespräch führen dürfen.»
«Es gibt keine ökumenische Seelsorge in den Spitälern», sagt Esther Straub. Die reformierten Seelsorgenden besuchen die reformierten und entsprechend besuchen die katholischen Kolleginnen und Kollegen die katholischen Patientinnen und Patienten.
«Ökumenische Zusammenarbeit» heisse nichts anderes, als dass die Seelsorgenden der verschiedenen Konfessionen einander aushelfen, über Herausforderungen und die Organisation der Spitalseelsorge vor Ort miteinander im Gespräch sind und gemeinsam Ansprechpersonen sind gegenüber dem Spital. 
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