Gegen den Berner Chirurgen Max Aebi läuft seit Dezember eine Untersuchung, wie
Medinside publik machte. Einer der Vorwürfe: Schwere Körperverletzung. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Grund für die Untersuchung ist der Skandal rund um das Bandscheiben-Implantat Cadisc-L (siehe Box unten). Das Implantat sorgte bei vielen Patienten für massive Probleme. Auch Aebi selbst setzte das Implant am zur Hirslanden-Gruppe gehörenden Berner Salemspital ein.
Wie die Tamedia-Titel am Freitag berichten, hatte Aebi kurz nach der Verfahrenseröffnung gerichtlich erreicht, dass sich seine betroffenen Patientinnen und Patienten nicht öffentlich zum Cadisc-L äussern dürfen. Gemäss dem Artikel führte er an, dass für ihn die Unschuldsvermutung gelte und er zudem für Medien besonders interessante Figur sei. Deshalb wollte er weitere Artikel über ihn verhindern. Auch die Berner Staatsanwaltschaft erreichte ihrerseits eine Stillschweigepflicht. Damit sollte das Verfahren abgesichert werden.
Meinungsfreiheit der Patienten höher gewichtet
Doch eine betroffene Patientin ging gegen den Maulkorb vor - und bekam vom Berner Obergericht Recht, wie die Tamedia-Titel schreiben. Würde der Stillschweigepflicht stattgegeben, bedeutete dies, dass ein solche Stillschweigen in allen Fällen gelten müsste, über die medial berichtet würde, so die Richter. Dies käme einem Täterschutz gleich, der gesetzlich so nicht vorgesehen sei. Auch gewichtete das Gericht das Grundrecht der Meinungsfreiheit ebenso hoch wie die Unschuldsvermutung.
Implantateskandal
Anders als herkömmliche Wirbelsäulenimplantate ist der Cadisc-L aus Kunststoff gefertigt. Doch das neue Produkt zersetzt sich schon nach kurzer Zeit im Körper der Patienten. Folge davon sind massive Schmerzen und gesundheitliche Probleme bei den Patienten. Häufig wurden mehrfache Nachoperationen notwendig.
Das Implantat kam auf den Markt, obschon bei Versuche an Primaten und später bei Testpatienten schwerwiegende Probleme auftraten. Die Herstellerfirma Rainier schlug diese Ergebnisse in den Wind. Als Leiter des wissenschaftlichen Beirats von Rainier soll der Schweizer Max Aebi eine zentrale Rolle gespielt haben. Dies auch aus monetären Eigeninteressen.
Später soll Aebi selbst bei mehren Patienten eingesetzt haben. Auch als bekannt wurde, dass bei anderen Patienten Probleme auftraten, soll er die von ihm Operierten nicht darüber informiert haben. In der Folge traten auch bei Patienten von Aebi Probleme mit dem Cadisc-L auf.
Aebi in weiteren Prozess verstrickt
Unabhängig von der Cadisc-L-Untersuchung ist Max Aebi in einen weiteren Rechtsstreit verwickelt.
Wie der «Bund» berichtet, hat Aebi die Universität Bern verklagt.