Gilt die Umkleidezeit als Arbeitszeit? Dieses Thema beschäftigt die Schweizer Spitäler seit Jahren; so auch das Spital Bülach: Deshalb wurde auf Anfang 2020 mit der Anpassung des Arbeitszeitreglements und der Regelung zu den Kaffeepausen eine Lösung gefunden. Diese wurde daraufhin zwar breit mitgetragen, stiess jedoch nicht bei allen Mitarbeitenden gleichermassen auf Zustimmung. «Nicht zuletzt wegen der Klagen einzelner Mitarbeitenden unter der Federführung des VPOD Zürich, die bis vor Obergericht verhandelt wurden, haben sich die Spital Bülach AG und der VPOD Zürich intensiv mit möglichen Lösungen für die Zukunft auseinandergesetzt», schreibt das Spital in seiner Mitteilung.
Ausgenommen sind Kaderlöhne
Nun konnte eine Lösung für die Zukunft gefunden werden, «in welcher das Thema Umkleidezeit im Sinne aller beteiligten Akteure angemessen berücksichtigt wird»: Ab dem 1. März wird das Spital die notwendige Umkleidezeit mit einer monatlichen Pauschale von 75 Franken (oder 900 Franken pro Jahr) für ein volles Pensum abgelten. Ausgenommen davon sind Kaderlöhne über 130'000 Franken pro Jahr.
Die Regelung der Kaffeepausen wird wieder auf den Stand vor 2020 zurückgeführt. Mitarbeitenden, die der Gesamtlösung im Rahmen einer Ergänzung des Arbeitsvertrags zustimmen, wird zudem die Pauschale rückwirkend ab 1. Juli 2021 ausbezahlt. Damit wurde das hängige Verfahren am Obergericht einvernehmlich beendet.
Spital Bülach AG und VPOD
Die Spital Bülach AG agiert als eine von Gemeinden getragene Aktiengesellschaft im Wettbewerb mit anderen Spitälern in einem engen finanziellen Rahmen. Die Berücksichtigung der Umkleidezeit musste daher in einem tragbaren Verhältnis zur finanziellen Machbarkeit sowie zu den Lösungen in anderen Spitälern stehen, schreibt das Spital.
Der Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD nimmt als Gewerkschaft die Interessen ihrer Mitglieder wahr und engagiert sich für die Durchsetzung ihrer Rechte. Seit 2018 fordert er auf Grundlage der Definition von Arbeit im Arbeitsgesetz gesamtschweizerisch die Anerkennung der Umkleidezeit.
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