Wer sich im Spital fürs Arbeiten umziehen muss, erhält im Kanton Bern mehr Lohn: Für eine 100-Prozent-Anstellung macht der Zuschlag 50 Franken pro Monat aus. Angestellte der Inselgruppe erhalten 60 Franken – weil sie durchschnittlich längere Wegzeiten zurücklegen müssen.
Der Kanton Bern sei der erste Kanton der Schweiz, der eine «attraktive Lösung für die Abgeltung der Umkleidezeit» vereinbart habe, frohlocken die Spitäler Bern und die Personalverbände in einer gemeinsamen Medienmitteilung.
Lösung soll Gerichtsfälle vermeiden
Sie seien froh, könnten so gerichtliche Streitigkeiten vermieden werden. Ausbezahlt wird der Umkleidezuschlag zwölf Mal pro Jahr. Je nach Beschäftigungsgrad ist der Zuschlag kleiner. Erstmals gibt es die Zulage im April.
Eine schweizweite Einheitsregelung für die umstrittene Umkleidezeit ist noch in weiter Ferne, wie Medinside
hier berichtete.
Individuelle Lohnerhöhungen vereinbart
Die Spitäler Bern und die Personalverbände haben sich ausserdem auf Lohnerhöhungen geeignet, die jedoch nicht alle Angestellten bekommen, sondern individuell verteilt werden. Die Inselgruppe zahlt insgesamt 0,5 Prozent mehr Lohn aus; die übrigen Berner Spitäler 0,4 Prozent.
Zudem wollen die Spitäler je nach Höhe der diesjährigen EBITDAR-Marge im Folgejahr 2021 einmalige Prämien auszahlen. Liegt die Marge über 8 Prozent, gibt es Prämien im Wert von 0,3 Prozent der Lohnsumme. In der Inselgruppe gibt es bereits ab 7,5 Prozent EBITDAR-Marge eine Prämienauszahlung. Die Höhe dieser Prämien variiert von 0,1 bis 0,4 Prozent. Die höchste Prämie zahlt die Inselgruppe ab einer Marge von 9 Prozent.
EBITDAR-Marge: Verhältnis von Gewinn zum Umsatz
EBITDAR ist die Abkürzung für den englischen Ausdruck «earnings before interest, taxes, depreciation, amortization, and restructuring or rent costs». Das bedeutet «Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Mieten oder Restrukturierungskosten». Es handelt sich dabei um den Betriebsgewinn. Mit der EBITDAR-Marge wird das Verhältnis des Betriebsgewinns zum Umsatz benannt.
Die einheitliche Regelung der Umkleidezeit und auch die genannten Lohnerhöhungen gelten für alle Berner Spitäler und Kliniken, die dem Gesamtarbeitsvertrag beigetreten sind. Das sind: Inselgruppe, Spitalzentrum Biel, Regionalspital Emmental, Spital Region Oberaargau, Spital Simmental-Thun-Saanenland, Spitäler Frutigen-Meiringen-Interlaken, Hôpital du Jura bernois, Psychiatriezentrum Münsingen und die Universitären Psychiatrische Dienste Bern.