Dass Schweizer Zulassungsinstanzen den Fachkräftemangel fast eher verschärfen als lindern, wird in der Branche immer wieder beklagt. Kürzel dazu wären: SIWF, MEBEKO, BAB-Bürokratie.
Auch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) gerät hier gelegentlich in die Kritik. Es ist zuständig für die Anerkennung ausländischer Diplome im Pflege- und Heilberufebereich. Und sowohl in der Pflege (aktuell:
SRF-«Echo der Zeit», 16. Februar 2026) als auch in der Osteopathie berichten Betroffene von Verzögerungen – teils sogar von kategorischem Widerstand.
Ein solcher Widerstand führte dazu, dass das SRK dem deutschen Masterabschluss einer Thurgauer Osteopathin das Plazet verweigerte. Begründung: Ohne deutsche Heilpraktiker-Lizenz befähige das Diplom in der Schweiz nicht zur Berufsausübung.
Ob die absolvierte Ausbildung inhaltlich gleichwertig sei, prüfte das SRK indes nicht vertieft.
«Endlich gesunder Menschenverstand»
Der Fall gelangte ans Bundesgericht – mit Erfolg für die Osteopathin. Das Gericht hielt fest, dass bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse insbesondere die Ausbildungsinhalte zu prüfen seien. Die zuständige Instanz müsse «objektiv feststellen, ob ein ausländisches Diplom seinem Inhaber die gleichen Kenntnisse und Fähigkeiten wie das innerstaatliche Diplom oder diesen zumindest gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten bescheinigt». Das SRK sei hingegen rein formalistisch vorgegangen.
Schon im Februar 2025 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das SRK auf Anerkennungsgesuche aus Österreich eintreten muss: Auch hier gab es zuvor eine Blockade. Dennoch liegen bis heute, ein Jahr nach dem Urteil, erst Teilanerkennungen für Fachleute mit österreichischem Abschluss vor.
«Die Bundesverwaltung muss endlich dafür sorgen, dass sich der gesunde Menschenverstand durchsetzt und die bürokratischen Hürden bei der Anerkennung sofort abgebaut werden», kommentiert der Präsident des Osteopathen-Verbands VaOS, Jesse De Groodt, das neue Bundesgerichtsurteil. Immerhin gehe es um die berufliche Existenz Hunderter qualifizierter Fachleute.
Der Osteopath, der im Februar 2025 siegreich war, hatte zu jenem Zeitpunkt schon ein fünfjähriges Verfahren hinter sich.
Andererseits soll auch nicht der Eindruck einer Totalblockade entstehen. Im Jahr 2025 wurde das ausländische Diplom von 93 Osteopathen anerkannt.
Was fehlt? Ein Papier.
Hintergrund des Konflikts ist, dass es einen Master-Studiengang für Osteopathie in der Schweiz erst seit 2014 gibt. Viele Schweizer Fachleute wichen deshalb auf Hochschulen in Deutschland oder Österreich aus. So auch die Thurgauer Osteopathin: Sie schloss in Berlin ein fünfjähriges Vollzeitstudium mit dem Master of Science in Osteopathie ab.
Mit diesem Diplom konnte und kann sie in der Schweiz aber lediglich als angestellte Osteopathin arbeiten, nicht in eigener Verantwortung – solange die SRK-Zulassung fehlt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in ihrem Fall ebenfalls noch bemängelt, dass die deutsche Heilpraktiker-Bewilligung fehle. In Deutschland ist dieses Papier eine Voraussetzung für die eigenständige Berufsausübung. In der Schweiz nicht.
Was fehlt? Verhältnismässigkeit.
Das Bundesgericht befand nun also, dass bei der Ablehnung das Verhältnismässigkeitsprinzip missachtet werde.
Die Osteopathin selbst, Manuela Meier, verweist auf ein gängiges Problem in solchen Verfahren: Bürokratischer Formalismus zählt mehr als Know-how. «Meine effektiven Kenntnisse und Fähigkeiten spielten keine Rolle», sagt Meier, die auch Vizepräsidentin des VaOS ist. Es sei jeweils nur um «formaljuristische Spitzfindigkeiten» gegangen. «Mit einer ressourcenorientierten Denkweise hätte man schon längst zu dem Schluss kommen können, den das Bundesgericht jetzt zieht.»
Bemerkenswert ist nun, dass der Berufsverband auch die Bewilligungs-Instanzen ins Visier nehmen will, letztlich auch den Bund. Auf Initiative von SP-Nationalrat Islam Alijaj soll im März ein Gespräch stattfinden, an dem die Verbände, das SRK, ein Vertreter des Bundes und Politiker verschiedener Parteien teilnehmen. Dabei geht es auch um die Rolle des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI): Dieses reicht die Bewilligungs-Aufgabe an Instanzen wie das SRK weiter; und dieses muss wiederum das SRK überwachen.
VaOS-Präsident Jesse De Groodt erinnert daran, dass der Bund die politische Verantwortung für den restriktiven Anerkennungskurs trägt: «Das SRK hat sich in letzter Zeit bewegt und teilweise Einsicht gezeigt, jedoch erkennen wir bis jetzt noch keinen grundsätzlichen Politikwechsel.» Seine Forderung: Nach dem Bundesgerichts-Urteil sollten die Behörden nun Pauschallösungen anbieten, statt wie bisher jeden einzelnen Fall bis in alle Details zu sezieren.