Titelstau beim SIWF: Unispital Genf zu Konzessionen bereit

Nach erfüllter Ausbildung warten die Ärztinnen und Ärzte heute viele Monate auf ihren Facharzttitel – also auch auf den entsprechenden Lohn. In Genf geht man das Dilemma jetzt an.

, 21. Oktober 2025 um 04:00
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Bild: Unispital Genf / PD
Zwölf Monate: So lange benötigt das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) im Extremfall, um jungen Ärztinnen und Ärzten ihren Facharzttitel zu gewähren. Das Ärgernis wird seit Monaten intensiv diskutiert und beschrieben.
In Genf gibt es nun die Hoffnung, dass die Warterei für die betroffenen Ärzte zumindest keine argen finanziellen Folgen hat. Konkret geht es um die Frage, ab wann der für Fachärzte übliche Lohn ausbezahlt wird. Der Genfer Spitalärzte-Verband AMIG ( Association des Médecins d'Institutions de Genève) hat dazu eine Einigung mit der Arbeitgeberseite in Aussicht gestellt – also mit der Personalabteilung des Genfer Universitätsspitals HUG.
Dabei verhandelten AMIG und HUG über zwei Hauptaspekte: dass sich die Bezahlung an der Lohnklasse des angestrebten Titels orientiert, «sobald die Ausbildungsbedingungen erfüllt sind und nicht erst nach Erhalt des SIWF-Diploms»; und zweitens, ob dies rückwirkend gilt.

Wie bald? Wie rückwirkend?

Nun befürwortete das HUG-Management die «vorgezogene» Gehaltsanpassung. Der Antrag auf Rückwirkung wurde jedoch abgelehnt.
Der Ärzteverband AMIG ist zuversichtlich, dass die Idee recht rasch umgesetzt werden kann: «Der institutionelle Prozess, der die Umsetzung dieser Massnahme ermöglicht, ist im Gange. Wir hoffen, dass diese Anpassung so bald wie möglich, spätestens aber am 1. Januar 2026, in Kraft treten wird.»
Die Neuenburger Sektion des Assistenz- und Oberärzte-Verbands VSAO war ein Pionier bei der Umsetzung einer solchen Massnahme, gefolgt von der Basler Sektion des VSAO am Universitätsspital Basel, erinnern die Genfer Spitalärzte.
Ebenso hätten mehrere andere Schweizer Institutionen bereits ähnliche Schritte unternommen oder seien «derzeit dabei, dies zu tun».
  • MEBEKO und SIWF im bürokratischen Koma: Eine Reanimation könnte Leben retten. Das behördliche Organisationsversagen bewegt sich zwischen Rechtsverzögerung und Rechtsverweigerung und birgt substanzielles Schadenersatzpotenzial: Eine Einschätzung von Mirjam Olah und Daniel Staffelbach, Kanzlei Walder Wyss.

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