Der Bundesrat hat einen wichtigen
Vertrag zwischen den Schweizer Spitälern und den Krankenkassen genehmigt. Der Spitalverband Hplus und die beiden Krankenkassenverbände Santésuisse und Curafutura haben nun einheitliche Regeln dafür, wie sie sich in Zukunft verbessern müssen.
Es ist der erste solche Qualitätsvertrag. Künftig müssen auch die anderen Leistungserbringer, die mit den Krankenkassen abrechnen, solche Verträge mit den Versicherungen abschliessen und damit einheitliche und verbindliche Regeln zur Verbesserung der Qualität festlegen.
Der Vertrag zwischen den Spitälern und den Krankenkassen ist auf drei Jahre befristet. Er regelt unter anderem die konkreten Qualitätsmassnahmen, die Qualitätsmessungen und die Sanktionen bei Verletzung des Qualitätsvertrags.
Effizienter und wirksamer
Konkret sind die Schweizer Spitäler aufgrund des neuen Vertrags nun verpflichtet, bestimmte Anforderungen an ihr Qualitätsmanagementsystem (QMS) zu erfüllen. Das Qualitätsmanagement muss Arbeitsabläufe effizienter machen, Doppelspurigkeiten vermeiden und die Wirksamkeit der Behandlung erhöhen.
Kritik an Qualitätsartikel
Der Gesundheitsexperte Felix Schneuwly
kritisierte kürzlich den Qualitätsartikel, welcher die Verträge vorschreibt: Er sei «ein fehlkonstruiertes Monster» mit unklaren Zielen, diffuser Verantwortung und viel Bürokratie.
Michael Jordi, seit Januar 2024 der Präsident der Eidgenössischen Qualitätskommission im Gesundheitssystem EQK,
konterte die Kritik: Die neuen Qualitätsverträge seien der richtige Weg. Nur müssten sie jetzt auch schnell umgesetzt werden.