Für die Hirslanden-Klinik Zürich ist es ein sehr unangenehme Situation: Der
«Blick» meldete, dass eine unberechtigte Person monatelang Zugriff auf vertrauliche Patientendaten gehabt habe.
Der Sohn eines Belegarztes habe – mit Wissen seines Vaters – die Akten studieren können. Klinikdirektor Marco Gugolz erklärte darauf, dass der Belegarzt seiner Frau unrechtmässig das Login zu Patientenakten gegeben habe. Die Klinik habe umgehend gehandelt, den Arzt unter Kündigungsandrohung abgemahnt und angewiesen, das Passwort sofort zu ändern.
Gesundheitsamt rügt Hirslanden
Das Amt für Gesundheit untersucht nun den Fall. Dem beschuldigten Arzt droht eine Strafe, eventuell sogar der Entzug der Berufsausübungsbewilligung.
Das Amt betont aber auch, dass die Hirslanden-Klinik für die Sicherheit der Patientendaten verantwortlich sei. Dies gelte speziell auch für Ärzte, die mit Spitälern zusammenarbeiten, aber über eine eigene Praxis verfügen und damit nicht direkt angestellt sind. Konkret heisst das: Die Klinik müsse besonders auf die Zugriffsrechte von Belegärzten achten.
Kein grundsätzliches Problem bei Belegärzten
Medinside wollte nach dieser amtlichen Zurechtweisung von Hirslanden wissen, ob die Zugriffsrechte von Belegärzten grundsätzlich ein Problem seien. Hirslanden-Sprecher Claude Kaufmann verneint dies klar und hält fest: «Der Arzt hat in diesem Fall seine Login-Daten weitergegeben. Auch bei besten technischen Systemen und höchster Aufmerksamkeit des Unternehmens bleibt das Restrisiko eines menschlichen Fehlverhaltens bestehen.»