Der Spitalverband Hplus und die Krankenkassenverbände Santésuisse und Curafutura haben erstmalig einen Vertrag zur Qualität abgeschlossen. Darin wurden in Partnerschaft mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) Massnahmen zur Qualitätsverbesserung geregelt. Der Vertrag wurde nun beim Bundesrat eingereicht und kann bei seiner Genehmigung in Kraft treten, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
Die Vertragspartner definieren im Werk nationale Themenbereiche der Qualitätsentwicklung. Es wurden weitreichende Elemente vereinbart, anhand welcher die Spitäler und Kliniken Qualität und Patientensicherheit verbindlich, einheitlich und transparent entwickeln. Der Vertrag werde zudem systematisch weiterentwickelt, steht weiter zu lesen.
Unabhängige Prüfstelle überprüft stichprobenartig
Es sei der erste Vertrag dieser Art überhaupt. Hplus, Santésuisse und Curafutura sehen in dieser nationalen Einigung auf weitreichende Regeln zur Qualitätsentwicklung «einen Meilenstein» für die Qualität und Patientensicherheit in Spitälern und Kliniken. Der Vertrag berücksichtigt unter anderem bereits umgesetzte Qualitätsaktivitäten und -Initiativen und beinhalte eine Zusammenarbeit mit dem nationalen Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ).
Künftig soll eine unabhängige Prüfstelle die individuelle Qualitätsentwicklung in den Spitälern und Kliniken stichprobenartig überprüfen. Die Auswahl erfolge dabei basierend auf Resultaten der bereits heute bestehenden nationalen Qualitätsmessungen, zum Beispiel des ANQ oder durch Zufallsprinzip. Die Ergebnisse sollen gemäss Mitteilung für jeden Spital- oder Klinikstandort transparent publiziert werden.
Gesetz fordert Verträge zur Qualitätsentwicklung
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) fordert im neuen Artikel 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge).