Es war ein Eingriff ohne Komplikationen – aber trotzdem mit schmerzhaftem Nachspiel. Der «Kassensturz» thematisierte soeben den Fall einer jungen Frau, die im September 2024 eine Operation im Gebärmutterhals vornehmen musste. Der Grund: Es waren Krebszellen entdeckt worden.
Zwei Monate später meldete sich die zuständige Ärztin der Frauenklinik des Universitätsspitals Basel erneut: Es war falscher Alarm. Im Vorfeld seien zwei Laborproben vertauscht worden. Der Eingriff wäre nicht nötig gewesen.
Was war geschehen? Laut dem Leiter der Histopathologie des USB kam es zur Verwechslung, als die Gewebeproben in ein anderes Gefäss gegeben wurden: «Für wenige Sekunden gehen Probe und Identifikationsnummer auseinander. Dort kann etwas passieren, wenn man mehrere Proben bearbeitet, wenn man unkonzentriert arbeitet.»
In den letzten zehn Jahren sei kein weiterer solcher Fall geschehen, bei hunderttausenden Proben pro Jahr.
Die Verwechslung wurde bemerkt, als bei der Überprüfung des herausoperierten Gebärmutterteils keine Krebszellen mehr gefunden wurden.
Der
«Kassensturz» legt den Schwerpunkt der Diskussion im Übrigen auf die Frage der Haftpflicht und des Schadenersatzes.
«Fatale Verwechslung», Beitrag in SRF «Kassensturz» vom 30. September 2025. Dauer 6:48 Minuten.