Ab dem Jahr 2023 erhalten alle Mitarbeitenden des Zuger Kantonsspitals zwei zusätzliche Ferientage. Somit besteht neu, abhängig vom Alter, Anspruch auf 27 beziehungsweise 32 Ferientage pro Kalenderjahr, wie der VPOD, der Pflegeberufsverband SBK, die Gewerkschaft Syna und das Zuger Kantonsspital
am Donnerstag mitteilen. Zudem werden bei der Lohnsystematik die Funktionsstruktur und die Anzahl Lohnbänder an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Verbesserungen rund um den neuen Gesamtarbeitsvertrag erfahren auch die Funktionszulagen und der Familienbeitrag. Neu gibt es zudem ein erstes Dienstaltersgeschenk im Umfang von drei Ferientagen bereits nach fünf Jahren. Die Verbesserungen würden 0,5 Prozent der Lohnsumme ausmachen.
Verhandlungsdelegation ist zufrieden
Auch die Teuerung erhalten die Mitarbeitenden darüber hinaus kompensiert. Das Kantonsspital zahlt einen generellen Teuerungsausgleich von 2,2 Prozent analog der Regelung für das Staatspersonal. Weiter stehen 0,5 Prozent der Bruttolohnsumme für die individuelle Lohnentwicklung und 0,3 Prozent für strukturelle Lohnanpassungen zur Verfügung, wie in der Mitteilung weiter zu lesen steht.
Die Gewerkschaften, der Berufsverband SBK und die Personalkommission des Zuger Kantonsspitals zeigen sich zufrieden mit den gemeinsam erzielten Verbesserungen. Auch der Verwaltungsrat und die Direktion des Zuger Kantonsspitals begrüssen in der Mitteilung die neuen Regelungen.
- Hier finden Sie den ab 1. Januar 2023 gültige Gesamtarbeitsvertrag.