Verbandsmaterial, Blutzuckerteststreifen, Orthesen: So etwas ist in Lörrach zumeist günstiger als in Basel, in Como billiger als in Chiasso. Doch trotz aller Klagen über steigende Prämien und hohe Gesundheitskosten werden solche Mittel und Gegenstände nicht von der Krankenkasse vergütet, wenn man sie im Ausland bezieht.
Der Bundesrat will das ändern: Wenn man gewisse Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum privat bezieht, sollen sie von der Grundversicherung vergütet werden können. Gemeint sind insbesondere Verbrauchsmaterialien; diese machen gut die Hälfte der Kosten der von den Krankenkassen bezahlten Mittel und Gegenstände aus. Im Jahr 2021 belief sich das Kostenvolumen der Mittel und Gegenstände auf rund 630 Millionen Franken.
«Mit der Kostenübernahme der im Ausland bezogenen Produkte können die Kosten für Mittel und Gegenstände zulasten der OKP gedämpft und der Wettbewerb gefördert werden», argumentiert der Bundesrat.
Laut dem Vorschlag, der nun in die Vernehmlassung geschickt wird, würde der Bundesrat definieren, welche konkreten Mittel und Gegenstände beim Bezug im Europäischen Wirtschaftsraum von den Krankenversicherern vergütet werden.