160 Prozent Zunahme: Krankenkasse zahlen fast 4500 Franken pro versicherte Person

Als vor 30 Jahren die obligatorische Krankenpflegeversicherung eingeführt wurde, betrugen die Kosten pro Kopf 1700 Franken pro Jahr. Nun ist es gut das Anderthalbfache.

, 14. Januar 2026 um 11:19
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Der technologische Fortschritt in der Medizin ist ein Grund für das massive Kostenwachstum bei den Krankenkassen. | Unsplash
Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Jahr 1996 sind die Kosten pro versicherte Person massiv angestiegen: Das entspricht einem Wachstum von 160 Prozent. Der Anteil der durch Prämien finanzierten Leistungen an den gesamten Gesundheitskosten stieg von 30 auf 38 Prozent.
Diese Zahlen sind dem Bericht des Bundesrats zur Entwicklung des Leistungskatalogs der obligatorischen Krankenversicherung zu entnehmen.
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Quelle: BAG, Statistik der obligatorischen Kran kenversicherung 2023
Wenig überraschend sind die ambulanten Leistungen im Spital mit einem Plus von 356 Prozent eine der am stärksten gestiegenen Kostengruppen. Die ambulanten Leistungen im Spital sind für einen Viertel des gesamten Kostenwachstums verantwortlich.
Der Bericht weist darauf hin, dass der Grund für das immense Kostenwachstum im Bereich der Grundversicherung nicht nur die stetige Erweiterung des Leistungskatalogs sei.
Eine neu aufgenommene Leistung könne langfristig sogar Kosten senken, indem sie eine weniger effiziente Leistung ersetzt oder weitere Behandlungen überflüssig oder günstiger macht.
Schuld an den stark gestiegenen Kosten seien auch der demografische Wandel, der technologische Fortschritt, die zunehmende Inanspruchnahme von Leistungen und strukturelle Anreize im Tarifsystem.
  • Seit Jahren konzentriert sich die Kostendebatte auf das medizinische Angebot. Doch eine neue Studie zeigt: Persönliche Gewohnheiten und Bedürfnisse wiegen insgesamt schwerer als das Angebot vor Ort.
Der Bundesrat will jedoch keine Leistungen des KVG an die Zusatzversicherung auslagern, weil das eine Zweiklassenmedizin zur Folge hätte. Allerdings kommt der Bericht zum Schluss, dass mehr Leistungen auf die Erfüllung der WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) geprüft werden sollten.

150 Millionen Franken gespart mit HTA

Diese wissenschaftlich Bewertung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der OKP-Leistungen erfolgt mit dem sogenannten Health Technology Assessment (HTA), einem international anerkanntes Verfahren.
Nach der Bewertung werden Empfehlungen an das BAG und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) abgegeben. Diese entscheiden dann darüber, ob eine untersuchte Leistung vergütet, gestrichen oder eingeschränkt wird.
Der Bericht zeigt, dass das Programm mittlerweile zu Einsparungen von 150 Millionen Franken pro Jahr führt, indem unwirksame Leistungen nicht mehr von der OKP vergütet werden.

Mehr Leistungen überprüfen

Damit künftig die Wirksamkeit des HTA-Programms erhöht und mehr Leistungen mit unsicherem Nutzen identifiziert und analysiert werden, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Zusammenarbeit mit dem Verband der Schweizer Krankenversicherer, Prioswiss, verstärkt.
  • Gesundheitskosten
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