Mauro Poggia will mit Parallelimporten Generika verbilligen

Der Ständerat berät in der kommenden Frühjahrsession darüber, ob bei Generika Parallelimporte zugelassen werden sollen. Die Rede ist von Einsparungen von über 300 Millionen Franken.

, 26. Februar 2026 um 07:42
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Der Genfer Ständerat Mauro Poggia macht sich für Parallelimporte bei Generika stark. Er war von 2013 bis 2023 Gesundheitsdirektor in Genf. Screenshot: Parlament.
Generika sind in der Schweiz im Schnitt um die 40 Prozent teurer als im Ausland. Der Genfer Ständerat Mauro Poggia vom Mouvement Citoyens Genevois ist daher der Meinung, man müsste Generika parallel in die Schweiz importieren dürfen und sie von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüten lassen. Dies immer unter Gewährleistung der Patientensicherheit.

Über 300 Millionen

Dadurch liessen sich nach seinen Angaben 300 bis 500 Millionen Franken an Medikamentenkosten einsparen. Mit über 9 Milliarden Franken stellen Arzneimittel den zweitgrössten Kostenblock in der OKP dar.
Poggia kennt sich aus im Gesundheitswesen. Er war von 2013 bis 2023 Genfer Gesundheitsdirektor. Heute ist er im Ständerat Mitglied der SVP-Fraktion. Seine Motion ist am Montag, 2. März 2026, im Ständerat traktandiert.

Fehlende Anreize

Der Bundesrat hält indes wenig von diesem Ansinnen. Ein Parallelimport durch Apotheken, Spitäler und Ärzte sei schwierig umzusetzen. «Die Anreize der Leistungserbringer, den zusätzlichen Aufwand auf sich zu nehmen, dürften gering sein, da diese insbesondere über den Vertriebsanteil entlöhnt werden.» schreibt er am 18. Februar 2026 in seiner Stellungnahme zur Motion.
Zudem handle es sich beim vorgeschlagenen direkten Import ausländischer Generika durch Fachpersonen rechtlich nicht um eine eigentliche Parallelimport-Zulassung, sondern um den Import eines in der Schweiz nicht zugelassenen, verwendungsfertigen Arzneimittels. Ein solcher Import ist nur für Ausnahmefälle vorgesehen und an nicht-ökonomische Bedingungen geknüpft.

Administrativer Aufwand

Auch für die Krankenversicherer wäre der administrative Aufwand gemäss Bundesrat beträchtlich, da jedes einzelne Arzneimittel individuell geprüft werden müsste.
Die Krankenversicherer scheinen diesen Mehraufwand jedoch nicht zu scheuen. Ihr Verband Prio.Suisse unterstützt das Anliegen und erinnert daran, dass bereits im Rahmen des Kostendämpfungspakets 1 eine Vereinfachung von Parallelimporten diskutiert wurde. Das Parlament habe die entsprechende Bestimmung jedoch stark abgeschwächt, sodass die kostendämpfende Wirkung bescheiden geblieben sei.

Mehrere Massnahmen

Der Bundesrat verweist seinerseits darauf, dass nach der Ablehnung des Referenzpreissystems durch das Parlament im Jahr 2021 verschiedene kostendämpfende Massnahmen auf Verordnungsstufe beschlossen wurden. Diese traten am 1. Januar 2024 in Kraft und betreffen Generika, Biosimilars sowie die entsprechenden Original- und Referenzpräparate.
So wurde der differenzierte Selbstbehalt auf Arzneimittel mit biologischen Wirkstoffen ausgeweitet und von 20 auf 40 Prozent erhöht. Versicherte beteiligen sich damit stärker an den Kosten teurer Präparate.
Zudem wurden die Preisabstände zwischen Originalpräparaten und Generika beziehungsweise zwischen Referenzpräparaten und Biosimilars vergrössert. Per 1. Juli 2024 wurde ausserdem ein einheitlicher Vertriebsanteil für wirkstoffgleiche Arzneimittel eingeführt.
Laut Bundesrat zeigen diese Massnahmen erste Erfolge und werden in den nächsten zwei Jahren evaluiert. Das Einsparpotenzial dieser Massnamen wird auf bis zu 300 Millionen Franken geschätzt.
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