Die Spitex will bei der Konzipierung und Umsetzung in Hospital-at-Home-Projekten von Anfang an einbezogen werden und eine zentrale Rolle spielen. Der Dachverband Spitex Schweiz verlangt deshalb, dass Spitäler als Anbieter ärztlicher Leistungen respektive die Spitex-Organisationen als Anbieter pflegerischer Leistungen zu Hause bei «Hospital at Home» gleichberechtigte Partner sind.
Severin Pöchtrager, Präsident der «Swiss Hospital at Home Society», sieht das anders: Akutmedizin sei ärztliche und pflegerische Leistungen aus einer Hand, sagt er:
«Hospital at Home ist Medizin im Team.»Die Rollenverteilung ist nicht die einzige Kontroverse. Eine andere ist die Frage der Vergütung.
Gegen ungleiche Spiesse
Verständlicherweise wehrt sich Spitex Schweiz gegen ein separates Finanzierungssystem, das ungleiche Spiesse schafft. «Modelle wie Hospital at Home sind klar als ambulante Leistungen einzustufen», sagt deshalb Spitex Schweiz. Im Gegensatz zu einer stationären Leistung beanspruche hier niemand ein Spitalbett für 24 Stunden. «Entsprechend muss die Finanzierung auch nach ambulanten Tarifen erfolgen.»
Das Beispiel Baselland
Die Realität sieht anders aus. Der Kanton Baselland ermöglichte jüngst für Hospital at Home der Klinik Arlesheim eine Finanzierung analog einer stationären Behandlung.
Anfang Mai startet nun das Kantonsspital Baselland mit Hospital at Home. Auf Anfrage heisst es dort, das Vergütungsmodell sei aufgrund der Neuartigkeit des Ansatzes derzeit «noch nicht abschliessend geklärt». Man befinde sich jedoch im Austausch und in Verhandlungen mit den zuständigen Vertragspartnern. Aktuell erfolge die Vergütung nicht vollständig nach dem DRG-System.
Kommt hinzu, dass der Kanton Basel-Landschaft sowohl das Projekt in Arlesheim wie auch jenes des Kantonsspitals finanziell unterstützt.
Das Beispiel Zürich
Bereits früher starteten zwei Hospital@Home-Pilotprojekte im Raum Zürich, die vom Kanton finanziell unterstützt werden, nämlich das «Visit – Spital Zollikerberg Zuhause» sowie die «Hospital@Home AG».
Im Jahr 2025 beträgt die Subvention maximal 2,3 Millionen Franken. Dabei übernimmt die Gesundheitsdirektion die ungedeckten Kosten der Behandlung zu Hause, maximal jedoch den Kantonsanteil, der bei einem stationären Aufenthalt der zuhause behandelten Patientinnen und Patienten entrichtet worden wäre, also 55 Prozent der jeweiligen Fallpauschale.