Krankenkassen müssen pflegende Angehörige weiterhin bezahlen

Obwohl Krankenkassen und Gemeinden mehr Kosten befürchten, findet der Bundesrat: Pflegende Angehörige sollen eine bezahlte Anstellung erhalten.

, 15. Oktober 2025 um 13:25
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Pflegende Angehörige ermöglichen es zum Beispiel Alzheimer-Patienten, länger zuhause wohnen zu können. | Alzheimer Schweiz
Der Bundesrat findet, dass der Einbezug von Angehörigen ein wichtiger Pfeiler der Gesundheitsversorgung sei. Er will deshalb die Möglichkeit für pflegende Angehörige, auf Kosten der Krankenversicherung angestellt und bezahlt zu werden, beibehalten. Allerdings müssen die im Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) vorgesehenen Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Qualität erfüllt sein, hält der Bundesrat in seiner Mitteilung fest.
Die Praxis, dass pflegende Angehörige von Spitex-Organisation angestellt werden, hat sich in den letzten Jahren stark ausgeweitet. Einige Organisationen beschäftigen sogar fast ausschliesslich pflegende Angehörige. «Diese Entwicklung stösst auf Kritik, insbesondere wegen der potenziell hohen Gewinne dieser Organisationen, die die Krankenversicherung und die Kantone mit zusätzlichen Kosten belasten», ist sich der Bundesrat bewusst.
Der Bundesrat hält jedoch fest: «Die Tatsache, dass solche Organisationen Gewinne erzielen, steht grundsätzlich nicht im Widerspruch zum KVG, solange die Leistungen wirksam sind, sowie wirtschaftlich und in der notwendigen Qualität erbracht werden.»
Es gebe genug Möglichkeiten, um den unerwünschten Effekten beim Einsatz pflegender Angehöriger entgegenzuwirken, findet der Bundesrat. «Doch werden diese Instrumente noch nicht systematisch und kohärent genug eingesetzt».

Kantone: Richtlinien für die Anstellung

Er schlägt deshalb Massnahmen vor, um Abhilfe zu schaffen. Er empfiehlt den Kantonen beispielsweise, genaue Richtlinien für die Anstellung von pflegenden Angehörigen zu erlassen und insbesondere für ausreichend Personal zu sorgen, das die pflegenden Angehörigen unterstützt.
Spitex-Organisationen sollten zudem auf ihren Rechnungen systematisch ausweisen, ob Leistungen von pflegenden Angehörigen erbracht wurden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) soll die Spitex-Organisationen, Kantone und Krankenkassen künftig begleiten und unterstützen.

So sollen Kantone Gewinne verhindern

Insgesamt dürften die Gestehungskosten der Grundpflegeleistungen durch pflegende Angehörige tiefer sein, als wenn diese Leistungen von anderen Angestellten erbracht werden, insbesondere weil in der Regel keine Wegkosten anfallen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat.
Er will aber aufgrund der Gleichartigkeit der Leistungen weder die Krankenkassen-Beiträge an die Pflegeleistungen anpassen noch eine separate Kategorie für die Angehörigenpflege schaffen.
Doch sollen die Kantone im Rahmen der Restfinanzierung eine sachgerechte und damit wirtschaftliche Vergütung sicherstellen. Ist die Restfinanzierung nicht sachgerecht, könnten derzeit mit Pflegeleistungen durch pflegende Angehörige tatsächlich Gewinne erzielt werden, die über einen reinen Effizienzgewinn hinausgehen. Dies insbesondere dann, wenn gleichzeitig die Vorgaben zur Qualitätssicherung nicht alle umgesetzt werden.

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