GZO Spital Wetzikon: Definitive Nachlassstundung bewilligt

Damit wird dem Spital Wetzikon die benötigte Zeit eingeräumt, um das Sanierungskonzept anzugehen.

, 20. Dezember 2024 um 05:54
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Das Bezirksgericht Hinwil hat der Überführung der GZO AG der provisorischen in die definitive Nachlassstundung per 19. Dezember 2024 zugestimmt. Damit erhält das Zürcher Oberländer Spital weitere sechs Monate Zeit, um sein Sanierungskonzept umzusetzen.
«Die definitive Nachlassstundung gibt uns die nötige Zeit, die Interessengruppen zusammenzuführen», erklärt Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit dem 30. April 2024 in der provisorischen Nachlassstundung.
Als definitive Sachwalter wurden Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach von der Kanzlei Wenger Plattner eingesetzt; sie waren bereits im provisorischen Verfahren zuständig.

Aussicht auf Nachlassvertrag

Das Bezirksgericht Hinwil hat die definitive Nachlassstundung für einstweilen 6 Monate gewährt. Das Gericht folgte damit dem Antrag der provisorischen Sachwalter und der GZO AG Spital Wetzikon. Danach kann die definitive Nachlassstundung für maximal weitere 18 Monate verlängert werden.
In seiner Prüfung des Gesuchs kam das Gericht zum Schluss, dass bei einer definitiven Nachlassstundung Aussicht auf den Abschluss eines Nachlassvertrages besteht. Die Sachwalter selber schreiben, dass die GZO AG nach ihrer Beurteilung «weiterhin über einen gut funktionierenden Spitalbetrieb» verfüge: «Sämtliche während der Nachlassstundung eingegangenen Verbindlichkeiten können aus dem laufenden Betrieb gedeckt werden.»
In den kommenden Monaten werde das bislang erarbeitete Sanierungskonzept gemeinsam mit den relevanten Interessengruppen weiterentwickelt und konkretisiert, so die heutige Medienmitteilung. Ziel sei es, eine nachhaltige und tragfähige Lösung für das Spital Wetzikon zu finden.
+++folgt mehr

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