Die GZO AG Spital Wetzikon hat beim Bezirksgericht Hinwil ein Gesuch um provisorische Nachlassstundung eingereicht. Dies weil eine zehnjährige Obligationenanleihe am 12. Juni 2024 ausläuft und deren Refinanzierung derzeit nicht gesichert ist
Ende Januar 2024 wurde deutlich, dass die Finanzpartner nur im Falle einer Staatsgarantie zur Ablöse der Anleihe bereit wären; der Zürcher Regierungsrat wiederum lehnte einen
Antrag um finanzielle Unterstüzung ab – unter anderem mit der Begründung, das Regionalspital in Wetzikon sei «für die medizinische Versorgung der Bevölkerung im Kanton Zürich nicht unverzichtbar».
Das Gesuch um Nachlassstundung wurde am Abend des 30. April für eine Dauer von vier Monaten bewilligt. Als Sachwalter wurden Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach von der Anwaltskanzlei Wenger Plattner eingesetzt.
Damit gewinne die GZO ein Zeitfenster, um mit den provisorischen Sachwaltern verschiedene Optionen für eine Sanierung (inklusive Refinanzierung der Obligationsanleihe) weiter zu prüfen und weiterzuverfolgen. Die provisorische Nachlassstundung könne bei Bedarf verlängert werden, heisst es in einer Mitteilung der Anwaltskanzlei.
Liquidität vorerst gesichert
Das Zürcher Spital verfüge gegenwärtig über genügend Liquidität und sei nicht überschuldet, so die GZO-Verantwortlichen. Ebenso sei der Betrieb des Spitals vollumfänglich gewährleistet und die Löhne der Mitarbeitenden gesichert. Zahlungen an Lieferanten und Partner sowie andere finanzielle Verpflichtungen seien für die während der provisorischen Nachlassstundung erbrachten Leistungen ebenfalls gewährleistet.
Das Nachlassverfahren verschaffe dem Verwaltungsrat jedoch Zeit, um eine Lösung für die Ablöse der Obligationenanleihe zu finden.
«Wir arbeiten mit Hochdruck an weiteren Lösungen», sagt Jörg Kündig, GZO-Verwaltungsratspräsident: «Die Liquidität der GZO AG und die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten sind sichergestellt. Aufgrund der unterstützenden Gespräche mit den Aktionärsgemeinden sowie den laufenden Gesprächen mit Investoren und Finanzpartnern sind wir zuversichtlich, dass die GZO AG nach der provisorischen Nachlassstundung wieder auf einem stabilen Fundament stehen wird.»