Die Berner Regierung hat eine Änderung des Gesetzes über die Archivierung beschlossen, die nun dem Kantonsparlament vorgelegt wird. Das teilrevidierte Gesetz soll die Grundlage dafür schaffen, dass die bestehenden und historisch bedeutsamen Archive der drei bis Ende 2016 staatlichen psychiatrischen Kliniken in das Staatsarchiv integriert werden können.
Es handelt sich dabei
gemäss Mitteilung um die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD), das Psychiatriezentrum Münsingen (PZM) und die Psychiatrischen Dienste Biel-Seeland - Berner Jura, seit 2018 Hôpital du Jura Bernois.
Von der ärztlichen Geheimhaltung entbinden
Die Neuerungen sehen vor, die Archivierung der psychiatrischen Akten nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für die Zukunft sicherzustellen. Dazu sollen die Kliniken der so genannten «Anbietepflicht» unterworfen werden. Dies setzt voraus, dass bestimmte Geheimnisträger, insbesondere Ärztinnen und Ärzte, von ihrer Geheimhaltungspflicht entbunden werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der
Gesetzesrevision ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Gewährung von Staatsbeiträgen an Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung. Zudem wird die digitale Langzeitarchivierung von kommunalen Daten, die gemeinsame Anwendungen von Kanton und Gemeinden betreffen, gesetzlich ermöglicht.