Die Stimmberechtigten das Kantons Baselland haben mit
62 Prozent Ja-Stimmen ein revidiertes Gesundheitsgesetz angenommen. Damit machen sie den Weg frei, um Obergrenzen für einzelne ärztliche Disziplinen einzuführen.
Letztlich wird damit eine Bundes-Vorgabe umgesetzt. Im Baselbiet wollte der Regierungsrat die entsprechenden Schritte per Verfügung einführen. Dies zog die Hirslanden-Klinik Birshof vor das Kantonsgericht – und
bekam im Frühjahr 2023 Recht: Das Gericht befand, dass eine umfassendere gesetzliche Anpassung nötig sei. Die Revision erreichte dann im Parlament nicht das nötige Quorum; deshalb wurde die Sache nun dem Volk vorgelegt.
Eher ländliche und stadtferne Ortschaften lehnten den Ärztestopp eher ab, während die – oft grösseren – Gemeinden in der Nähe von Basel klar Ja sagten.
«Mit Augenmass»
Die
Ärztegesellschaft Baselland hatte gegen die Revision angekämpft: Der geplante Stopp führe zu einer medizinischen Unterversorgung im Kanton, warnte sie. Obendrein erfolge die Revision ohne gesicherte Datengrundlage sowie zur Unzeit – denn es sei momentan nicht absehbar, welche Folgen Reformen wie Tardoc und Efas auf die Versorgung haben werden.
Hirslanden wehrte sich seinerzeit gegen den geplanten Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte in acht Fachgebieten, weil damit «massiv in die Wirtschaftsfreiheit der Ärzteschaft» eingegriffen werde. Der Birshof ist eine Belegarzt-Klinik, die auf Orthopädie und Traumatologie spezialisiert ist.
Tatsächlich dürften inzwischen nicht mehr alle acht ursprünglich anvisierten Fachrichtungen unters Fallbeil des Ärztestopps fallen – die da waren: Anästhesiologie, HNO, Kardiologie, Neurologie, Ophthalmologie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Radiologie sowie Urologie. Es treffe wohl lediglich zwei bis fünf, sagte der kantonale Gesundheitsdirektor Thomi Jourdan kürzlich in einem
Interview mit der «BZ Basel». «Und: Wir wollen die Vorlage mit Augenmass umsetzen.»