Arztfehler in Freiburg gehen künftig direkt an ein Zivilgericht

Öffentliche Spitäler im Kanton Freiburg dürfen nicht mehr gleichzeitig Richter und Partei sein, wenn sie über Behandlungsfehler entscheiden.

, 3. September 2025 um 12:24
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Der Verwaltungsrat des Freiburger Spitals wird nicht mehr für die Prüfung von Beschwerden in erster Instanz zuständig sein | Bild: HFR, DR
Wenn sich Patienten im Kanton Freiburg an einem öffentlichen Spital – das heisst am Freiburger Spital (HFR) oder im Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG) – behandeln lassen und sich als Opfer eines Behandlungsfehlers fühlen, sollen künftig die Zivilgerichte zuständig sein.
Der Freiburger Grosse Rat hat gestern einstimmig eine entsprechende Reform der Arzthaftung verabschiedet. Wenn sich Patienten als Opfer eines Arztfehlers fühlen, werden ihre Beschwerden künftig nicht mehr in erster Instanz von den Verwaltungsräten des Freiburger Spitals (HFR) oder dem Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG) geprüft, sondern direkt von einem Zivilgericht.
Die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Freiburg waren bisher de facto gleichzeitig Richter und Partei, was insbesondere bei hohen Entschädigungsforderungen problematisch war.

Bern statt Neuchâtel

Mit dem neuen System folgt Freiburg nicht dem Neuenburger Modell, das die Beschwerden einer spezialisierten Kommission überträgt, sonder dem Berner Modell, das die Zuständigkeit den Zivilgerichten überträgt.

Etwa zehn Fälle pro Jahr

Es gibt pro Jahr höchstens zehn solcher Beschwerden. Künftig muss der Kanton die Kosten für diese Verfahren – insbesondere die Anwaltskosten – tragen und nicht mehr das Spital. Die Reform gilt nicht rückwirkend. Fälle, die bereits eröffnet worden sind, werden weiterhin von den Verwaltungsräten des HFR und des FNPG behandelt.
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