Arzt des Spitals Muri freigesprochen

Ein Patient starb nach einer Leberbiopsie. Der Arzt habe nicht fahrlässig gehandelt, urteilte das Gericht.

, 13. November 2024 um 07:29
image
Eine Leberbiopsie mit fatalem Ausgang: Der Arzt traf die Gallenblase des Patienten so unglücklich, dass der Mann starb. | Symbolbild: National Cancer Institute auf Unsplash
War es fahrlässig, dass ein Arzt seinen Patienten nach einer Leberbiopsie nach Hause entlassen hat? Nein, kam das Bezirksgericht Muri zum Schluss und sprach den Arzt frei, wie die «Aargauer Zeitung» meldete.

Fehler sofort bemerkt

Der Arzt untersucht 2019 am Spital Muri die Leber eines damals 69-jährigen Patienten. Er verletzte dabei aus Versehen die Gallenblase des Patienten.
Der Arzt bemerkte seinen Fehler sofort und setzte die Biopsienadel an einem anderen Ort an. Nach dreistündiger Überwachung wurde der Patient nach Hause entlassen, obwohl er noch starke Schmerzen hatte. Für den Fall einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes gab der Arzt dem Patienten seine persönliche Handynummer mit.

Die Vorwürfe der Staatsanwältin

Am nächsten Morgen verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Patienten und er wurde in den Notfall gebracht. In der Nacht starb der Mann im Spital.
Die Staatsanwaltschaft war dem Arzt mehrere Fehler vor: Der Patient hätte gar nicht entlassen werden dürfen. Später hätte er den Mann mit einer Ambulanz ins Spital zurückbringen lassen müssen. Und im Spital hätte er einen Bauchchirurgen beiziehen oder eine Notfalloperation anordnen müssen.

Meistens ohne Folgen

Der Arzt erklärte vor Gericht, dass manchmal vorkomme, dass bei einer Leberpunktion die Galle angestochen werde.
Normalerweise fliesst dann nur wenig Gallenflüssigkeit aus, und das Loch verschliesst sich. Das ist schmerzhaft, aber nicht lebensgefährlich. Doch in diesem Fall hatte der Arzt die Galle durchstochen, worauf die Gallenflüssigkeit ausgelaufen war, zu einer Blutvergiftung und anschliessend zu einem Multiorganversagen geführt hatte.

Blutvergiftung schnell fortgeschritten

Der Arzt sagte, dass es normalerweise mehrere Tage daure, bis sich eine Blutvergiftung ausbreite und lebensbedrohlich werde.
Die Schmerzen des Patienten seien nicht aussergewöhnlich gewesen. Auch die Ärzte auf der Notaufnahme erkannten die Ursache der Schmerzen nicht. Sie ordneten eine Magenspiegelung an, weil sie Blutungen im Magen befürchteten.

«Absolute Ausnahme»

Zwei Gutachten zeigten, dass der Verlauf eine absolute Ausnahme und nicht vorhersehbar war. Die Staatsanwältin argumentierte, dass der Arzt trotzdem damit hätte rechnen müssen. Sie forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, zudem eine Busse von 10’000 Franken.
Das Gericht sprach den Arzt aber einstimmig frei. Die Begründung: Laut dem Gutachten war es knapp vertretbar, den Patienten nach Hause zu schicken. Für die weitere Behandlung sei nicht mehr der Beschuldigte verantwortlich gewesen. Es konnte auch nicht zweifelsfrei bewiesen werden, dass der Tod des Patienten durch den Beizug eines Bauchchirurgen hätte vermieden werden können.
  • spital
  • gericht
Artikel teilen

Loading

Kommentar

Mehr zum Thema

image

Interprofessionelle Visiten auf dem Prüfstand

Die Visiten werden geschätzt, aber nicht alle Beteiligten sind gleich zufrieden. Vor allem die Pflege bemängelt ihre Einbindung und sichtet Verbesserungs-Chancen. Dies zeigt eine Umfrage in Schweizer Spitälern.

image

Sparprogramme reichen nicht: Das Spitaljahr im Check

Kooperationen, weniger Angebote, effizientere Abläufe, Schliessungen, Nullrunden bei den Löhnen: Die öffentlichen Akutspitäler haben viel getan, um die Finanznot zu bekämpfen. Fazit: So geht es trotzdem nicht weiter.

image

Spitäler 2025 und 2026: Bessere Margen – aber grosse Tarif-Fragezeichen

Die Finanzchefs der Schweizer Spitäler erwarten fürs Erste eine etwas bessere Rentabilität. Zugleich sorgt das neue Tarifsystem für Unsicherheit. Die Erwartungen reichen von Mehreinnahmen bis zu spürbaren Einbussen.

image

Spitalhygiene: Geschlechtsneutrale WCs bergen ein Risiko

In schottischen Krankenhäusern wurden Damen-, Herren- und Unisex-Toiletten auf Keime geprüft. Heraus kamen drastische Unterschiede.

image

Eine Zusammenarbeit, vernetzt wie das Gefässsystem

Wie in den meisten anderen medizinischen Fachbereichen setzt das Spital Lachen auch in seinem Gefässzentrum auf eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit. Sie garantiert den Patientinnen und Patienten eine professionelle und ganzheitliche Diagnostik, Behandlung und Nachbehandlung.

image

Ressourceneffizienz bei Schweizer Spitälern

Interview von Unite mit Andrea Raida M.Sc., Projektleiterin Health Care Logistics am Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML, über Ergebnisse des Forschungsprojekts «Green Hospital»

Vom gleichen Autor

image

Orthopädie Sonnenhof expandiert ins Emmental

Das Spital Emmental arbeitet künftig mit dem gleichen Modell wie das Spitalzentrum Biel: Für die Orthopädie ist die Berner Orthopädie Sonnenhof zuständig.

image

Hochgebirgsklinik Davos hat neue Chefärztin für Pneumologie

Tsogyal Latshang ist die neue Chefärztin Pneumologie der Hochgebirgsklinik Davos. Der bisherige Chefarzt wird Leitender Arzt.

image

Maximal zwei Nächte im Notfall Wattwil: «Medizinisch nicht begründbar»

Der Kanton St. Gallen wollte nicht zahlen, wenn Patienten länger als 48 Stunden im Notfallzentrum der Berit-Klinik bleiben. Das Gericht rügt nun den Kanton.