Bundesgericht gegen Altersgrenze für Ärzte

Neuenburg wollte eine Altersgrenze für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit festlegen. Das Bundesgericht befand, dass nur eine Kompetenzbeurteilung ein Berufsverbot rechtfertigen kann.

, 2. Juni 2025 um 05:48
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Bild: PD Tribunal fédéral
Ein 80-jähriger Arzt aus Neuenburg, dem der Kanton wegen seines Alters die Erneuerung der Praxisbewilligung verweigerte, bekam vor dem Bundesgericht Recht.
Nachdem Neuenburg beschlossen hatte, ein Maximalalter für Ärzte einzuführen, widersprach nun das am 14. April 2025 gefällte Urteil des höchsten Gerichts. Im Medizinalberufe-Gesetz seien die Kriterien für die Berufsausübung abschliessend aufgezählt – und diese sähen keine Altersgrenze für bewilligungspflichtige Berufsleute vor.
Auch wenn «die Kantone über einen begrenzten Spielraum verfügen, um ergänzende Bestimmungen zu erlassen», könne in diesem Rahmen keine Altersgrenze vorgeschrieben werden, so das Bundesgericht.

Ausnahme Neuenburg

Das Bundesgericht verbietet jedoch nicht jegliche Regulierung: Es erlaubt den Kantonen, regelmässige Gutachten zur Beurteilung der Fähigkeit von Fachkräften zur Ausübung ihrer Tätigkeit einzuführen und zeitlich begrenzte Bewilligungen zu erteilen.
Solche Praktiken gibt es bereits in mehreren Kantonen: Im Wallis, in Genf und in Freiburg ist eine Beurteilung ab 70 Jahren erforderlich. In der Waadt prüft der Kantonsarzt die individuelle Situation ab dem Alter von 78 Jahren. In den Kantonen Jura und Bern gibt es derzeit keine altersabhängigen Kontrollen.
Nach Angaben von RTS praktizierten im Jahr 2024 in der Schweiz noch 338 Ärzte, die über 80 Jahre alt waren.
  • Bundesgerichts-Urteil 2C_486/2024 vom 14. April 2025. Zur Medienmitteilung.

  • recht
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