Auch Graubünden will Spitäler mit 100 Millionen stützen

Das Geld würde aber nicht direkt an die Betriebe gehen. Zudem sollen Spitäler leichter in Gesundheitszentren verwandelt werden können.

, 14. November 2024 um 11:24
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Akutspitäler in Graubünden  |  Bild: Google Earth / Medinside
Die Kantonsregierung in Chur beantragt einen Rahmenkredit von 100 Millionen Franken, um damit im Ernstfall Spitäler retten zu können. Dahinter steht erstens, dass auch im Bündnerland fast alle Spitalbetriebe finanziell knapp dran sind, und zweitens, dass diese Spitäler kaum noch Geld vom Kapitalmarkt erhalten würden (oder wenn, dann nur zu hohen Zinsen).
Das Modell der Bündner Regierung sieht allerdings vor, dass die Darlehen nicht direkt an die Betriebe gehen – sondern an die Trägergemeinden. Diese sollen einen Teil des Risikos übernehmen und sich mit 50 Prozent an allfälligen Verlusten aus der Darlehensgewährung beteiligen.
Was wiederum bedeutet, dass ein Spital nur an ein Darlehen aus Chur kommt, wenn die Mehrheit der Gemeinden in seiner Versorgungsregion zustimmt.
Zudem muss die Spitalleitung der Regierung einen Massnahmenplan vorlegen und darin aufzeigen, wie sie kurz- bis mittelfristig wieder ein positives Betriebsergebnis erreichen will.

Spitäler zu Gesundheitszentren

Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. Sie sieht obendrein vor, dass die Spitäler bei Bedarf leichter in Gesundheitszentren umgewandelt werden können. Die entsprechenden Entscheide der Gesundheitsregionen – etwa zum Abbau des stationären Angebots – sollen vereinfacht werden: «Massgebend soll jeweils ein Mehrheitsentscheid der Stimmberechtigten der Gemeinden einer jeweiligen Gesundheitsversorgungsregion sein», teilt der Regierungsrat mit.
In einem ähnlichen Schritt hatte das Berner Kantonsparlament im Juni einen Kreditrahmen von 100 Millionen Franken bewilligt: Damit darf die Regierung kurzfristig Darlehen oder Bürgschaften für finanziell angeschlagene Spitäler gewähren.
Berns Grosser Rat legte dabei auch fest, dass ein Spital nur dann gestützt werden darf, wenn die Versorgungssicherheit der Bevölkerung unmittelbar durch einen Konkurs bedroht wäre. Ferner dürfte das betroffene Unternehmen in dieser Phase keine Dividenden ausschütten – und keine Gehälter auszahlen, «die über dem Marktüblichen liegen».

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