Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) geht davon aus, dass bis Ende Jahr 70 bis 80 Prozent der rund 1700 Verträge zwischen Krankenzusatzversicherern, Spitälern und Ärzten den neuen Anforderungen gerecht werden.
Dies entspricht den Zielsetzungen, die der Verband im April 2024 formuliert hatte. Wie
hier berichtet, drückte die CSS-Chefin Philomena Colatrella an einer Medienkonferenz des SVV die Hoffnung aus, dass per Ende 2024 «drei Viertel der Zusatzversicherungsverträge nach den definierten Grundsätzen unterzeichnet sind.»
Mehrleistung - wie genau?
Die Anforderungen sind im sogenannten Branchenframework festgelegt. Es geht darum, dass die Verträge zwischen Spitälern und Krankenzusatzversicherern dem Postulat der Transparenz gerecht werden.
Es muss klar ersichtlich sein, welche Mehrleistungen eine Zusatzversicherung im Vergleich zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bietet.
Die mangelnde Transparenz wurde bereits mehrfach von der Finanzmarktaufsicht (Finma) sowie dem Preisüberwacher kritisiert. Nicht selten verweigerten die Krankenzusatzversicherer die Kostengutsprache, wenn sie sich mit einem Spital nicht einigen konnten und ein vertragsloser Zustand entstand.
Versicherte zur Kasse
Vor diesem Szenario warnt nun der SVV: Laut Mitteilung vermag nach wie vor jeder vierte Vertrag den Anforderungen des Branchenframeworks nicht zu genügen. «Um die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der Finma zu erfüllen, können Mehrleistungen ab Januar 2025 ohne konformen Vertrag nur noch eingeschränkt vergütet werden», schreibt der SVV. Für Versicherte könnte das je nach Vertragsbedingungen bedeuten, dass sie die entsprechenden Kosten teilweise oder vollständig selbst tragen müssen.
Renitente Westschweizer
Besonders herausfordernd gestaltet sich die Kooperation in der Waadtländer und Genfer Ärzteschaft. Bereits im April wies Thomas Boyer, CEO von Groupe Mutuel, auf diese Problematik hin. Auch in der aktuellen SVV-Mitteilung heisst es: «Vor allem in der Genferseeregion bestehen noch Konstellationen bei der Vergütung ärztlicher Mehrleistungen, die nicht den Anforderungen des Branchenframeworks entsprechen.»