Neuer Name, altes Dossier: Bundesrat macht aus dem EPD das E-GD

Nun beerdigt der Bundesrat das unbeliebte elektronische Patienten-Dossier – und macht kurzerhand ein elektronisches Gesundheitsdossier daraus.

, 5. November 2025 um 13:49
image
Bild: PD
Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) hat es der Bundesrat nicht geschafft, dass es von der breiten Bevölkerung genutzt wird. Nun versucht er es erneut. Dieses Mal mit einem elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD).
Der Unterschied: Das E-GD soll jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch erhalten. Wer kein E-GD will, kann einer Eröffnung widersprechen oder es löschen lassen. Das heutige elektronische Patientendossier (EPD) mit seinen zahlreichen privaten Anbietern und einem aufwendigen Eröffnungsprozess will der Bundesrat nicht mehr zu retten versuchen.
Wie im EPD sollen aber auch im E-GD die behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten, die heute in den Patientenakten verschiedener Arztpraxen und Spitälern verteilt sind, abgelegt werden.
Schon heute sind alle Spitäler und Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen. Neu werden auch Ärztinnen und Ärzte, Apotheker oder Physiotherapeutinnen und weitere ambulante Leistungserbringer, die über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen, verpflichtet, das E-GD zu nutzen und alle behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten einzutragen.

«Weniger Aufwand»

Der Bundesrat verspricht den Gesundheitsfachpersonen, dass sie vom neuen E-GD profitieren könnten: «Dank den obligatorischen technischen Standards werden die Systeme der Spitäler, der Ärzte und der weiteren Leistungserbringer die Informationen ins E-GD automatisch hochladen können.» Der administrative Aufwand werde reduziert.
Das E-GD baut auf einer zentralen technischen Infrastruktur auf. Der Bund werde eine schweizweit einheitliche Lösung sicherstellen. Die Kantone zahlen die laufenden Betriebskosten. Im geplanten Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) seien auch hohe Anforderungen an den Datenschutz verankert.
In einem nächsten Schritt wird die Vorlage vom Parlament behandelt. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird der Bund die zentrale technische Infrastruktur beschaffen und die Migration der bestehenden EPDs durchführen. Laut dem Bundesrat kann das E-GD auf das Jahr 2030 hin eingeführt werden.
  • politik
  • EPD
Artikel teilen

Loading

Kommentar

Mehr zum Thema

image

Regierung muss Lohn des LUKS-Präsidenten prüfen

195'000 Franken für den Spital-Verwaltungsrats Martin Nufer seien «ausufernd», kritisierte eine Politikerin.

image

Spitalzentrum Biel: Kristian Schneider wechselt zum BAG

Kristian Schneider wird nächstes Jahr der Stellvertreter von BAG-Direktorin Anne Lévy. Er ersetzt Thomas Christen.

image

Bundesrat: Mehr Massnahmen gegen ärztliche Gefälligkeitszeugnisse unnötig

«Ein Generalverdacht gegenüber der Ärzteschaft wäre verfehlt», findet der Bundesrat. Er will nicht intensiver gegen falsche Arztzeugnisse vorgehen.

image
Gastbeitrag von Felix Schneuwly

Eingebildete Explosionen und teure Luftschlösser

Jedes Jahr gibt es dieselbe Diskussion über steigende Gesundheitskosten. Und jedes Jahr die gleichen Rezepte: Einheitskasse, mehr Staat, Pauschalbudgets. Diesmal alles auch in Buchform.

image

EPD: Pflicht in Deutschland, Wunschdenken in der Schweiz

Arztpraxen und Spitäler in Deutschland müssen ab sofort Patientendaten in die elektronische Patientenakte eintragen. In der Schweiz kann man davon nur träumen.

image

Spitallisten: Druck auf Kantone nimmt zu

Wie der Ständerat macht auch der Nationalrat Druck, damit die Kantone die Spitalplanung und die Leistungsaufträge aufeinander abstimmen.

Vom gleichen Autor

image

Kantonsspital Baselland ordnet die Geschäftsleitung neu

Der derzeitige medizinische Jörg Leuppi übernimmt die neu geschaffene Funktion des Chief Academic Officer. Lukas Rist bleibt CEO.

image

Krankenkassen: Gezielte Empfehlungen sollen künftig erlaubt sein

Bisher dürfen Krankenversicherungen ihre Kunden nicht je nach ihrer Erkrankung über geeignete Massnahmen informieren. Das soll anders werden.

image

Auch eine Parlaments-Rede konnte die Geburtshilfe in Muri nicht retten

Die Mütter hätten entschieden: Sie wollen nicht mehr im Spital Muri gebären. Deshalb wollten die Aargauer Grossräte gestern auch keine Kehrtwende.