Neuer Name, altes Dossier: Bundesrat macht aus dem EPD das E-GD

Nun beerdigt der Bundesrat das unbeliebte elektronische Patienten-Dossier – und macht kurzerhand ein elektronisches Gesundheitsdossier daraus.

, 5. November 2025 um 13:49
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Bild: PD
Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) hat es der Bundesrat nicht geschafft, dass es von der breiten Bevölkerung genutzt wird. Nun versucht er es erneut. Dieses Mal mit einem elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD).
Der Unterschied: Das E-GD soll jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch erhalten. Wer kein E-GD will, kann einer Eröffnung widersprechen oder es löschen lassen. Das heutige elektronische Patientendossier (EPD) mit seinen zahlreichen privaten Anbietern und einem aufwendigen Eröffnungsprozess will der Bundesrat nicht mehr zu retten versuchen.
Wie im EPD sollen aber auch im E-GD die behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten, die heute in den Patientenakten verschiedener Arztpraxen und Spitälern verteilt sind, abgelegt werden.
Schon heute sind alle Spitäler und Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen. Neu werden auch Ärztinnen und Ärzte, Apotheker oder Physiotherapeutinnen und weitere ambulante Leistungserbringer, die über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen, verpflichtet, das E-GD zu nutzen und alle behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten einzutragen.

«Weniger Aufwand»

Der Bundesrat verspricht den Gesundheitsfachpersonen, dass sie vom neuen E-GD profitieren könnten: «Dank den obligatorischen technischen Standards werden die Systeme der Spitäler, der Ärzte und der weiteren Leistungserbringer die Informationen ins E-GD automatisch hochladen können.» Der administrative Aufwand werde reduziert.
Das E-GD baut auf einer zentralen technischen Infrastruktur auf. Der Bund werde eine schweizweit einheitliche Lösung sicherstellen. Die Kantone zahlen die laufenden Betriebskosten. Im geplanten Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) seien auch hohe Anforderungen an den Datenschutz verankert.
In einem nächsten Schritt wird die Vorlage vom Parlament behandelt. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird der Bund die zentrale technische Infrastruktur beschaffen und die Migration der bestehenden EPDs durchführen. Laut dem Bundesrat kann das E-GD auf das Jahr 2030 hin eingeführt werden.
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