Neuer Name, altes Dossier: Bundesrat macht aus dem EPD das E-GD

Nun beerdigt der Bundesrat das unbeliebte elektronische Patienten-Dossier – und macht kurzerhand ein elektronisches Gesundheitsdossier daraus.

, 5. November 2025 um 13:49
image
Bild: PD
Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) hat es der Bundesrat nicht geschafft, dass es von der breiten Bevölkerung genutzt wird. Nun versucht er es erneut. Dieses Mal mit einem elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD).
Der Unterschied: Das E-GD soll jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch erhalten. Wer kein E-GD will, kann einer Eröffnung widersprechen oder es löschen lassen. Das heutige elektronische Patientendossier (EPD) mit seinen zahlreichen privaten Anbietern und einem aufwendigen Eröffnungsprozess will der Bundesrat nicht mehr zu retten versuchen.
Wie im EPD sollen aber auch im E-GD die behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten, die heute in den Patientenakten verschiedener Arztpraxen und Spitälern verteilt sind, abgelegt werden.
Schon heute sind alle Spitäler und Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen. Neu werden auch Ärztinnen und Ärzte, Apotheker oder Physiotherapeutinnen und weitere ambulante Leistungserbringer, die über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen, verpflichtet, das E-GD zu nutzen und alle behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten einzutragen.

«Weniger Aufwand»

Der Bundesrat verspricht den Gesundheitsfachpersonen, dass sie vom neuen E-GD profitieren könnten: «Dank den obligatorischen technischen Standards werden die Systeme der Spitäler, der Ärzte und der weiteren Leistungserbringer die Informationen ins E-GD automatisch hochladen können.» Der administrative Aufwand werde reduziert.
Das E-GD baut auf einer zentralen technischen Infrastruktur auf. Der Bund werde eine schweizweit einheitliche Lösung sicherstellen. Die Kantone zahlen die laufenden Betriebskosten. Im geplanten Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) seien auch hohe Anforderungen an den Datenschutz verankert.
In einem nächsten Schritt wird die Vorlage vom Parlament behandelt. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird der Bund die zentrale technische Infrastruktur beschaffen und die Migration der bestehenden EPDs durchführen. Laut dem Bundesrat kann das E-GD auf das Jahr 2030 hin eingeführt werden.
  • politik
  • EPD
Artikel teilen

Loading

Kommentar

Mehr zum Thema

image

Nun lässt der Bund das Kostenwachstum bei den Krankenkassen-Leistungen überwachen

In einem Monat beginnt die Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring EKKQ, die Preisentwicklung im Gesundheitswesen zu beobachten.

image

Beschwerde gegen das SIWF: Der medizinische Nachwuchs verliert die Geduld

Eine Gruppe von Nachwuchsmedizinern geht vor das Bundesverwaltungsgericht: wegen «ungerechtfertigter Verzögerung» bei der Vergabe von Facharzttiteln.

image

Für Apotheken wird der Verkauf von Medikamenten der Kategorie B einfacher

Die Apotheken sollen nicht unter der Umteilung der Arzneimittel-Kategorien leiden. Der Bundesrat erleichtert ihnen deshalb die obligatorische Dokumentation.

image

Vom EPD zum EGD: Was sich für Patienten und Fachpersonen ändert

Bald sollen alle Einwohner der Schweiz automatisch ein elektronisches Gesundheitsdossier erhalten. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.

image

Suva soll Asbestopfer-Fonds mitfinanzieren

Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) hat zu wenig Geld. Nun könnte es Unterstützung von der Suva geben.

image

Bundesrat bewilligt Tardoc und Pauschalen - Chirurgen sind «bestürzt»

Der Bundesrat will das neuen Tarifsystem mit einigen Änderungen im Januar einführen. Die FMCH prangert die Pauschalen erneut als teilweise gesetzeswidrig an.

Vom gleichen Autor

image

Hochgebirgsklinik Davos hat neue Chefärztin für Pneumologie

Tsogyal Latshang ist die neue Chefärztin Pneumologie der Hochgebirgsklinik Davos. Der bisherige Chefarzt wird Leitender Arzt.

image

Maximal zwei Nächte im Notfall Wattwil: «Medizinisch nicht begründbar»

Der Kanton St. Gallen wollte nicht zahlen, wenn Patienten länger als 48 Stunden im Notfallzentrum der Berit-Klinik bleiben. Das Gericht rügt nun den Kanton.

image

Auch Davos muss vielleicht Geburtsabteilung streichen

Ein weiteres Spital sieht die Zukunft seiner Geburtsabteilung in Gefahr. Davoser Politiker wollen, dass das Spital künftig weniger Leistungen anbietet – ähnlich wie das Spital Muri.