So will Alain Berset die Kostensteigerung dämpfen

Der Bundesrat schickt ein erstes Paket mit kostendämpfenden Massnahmen in die Vernehmlassung. Darin enthalten ist auch die Einführung eines Referenzpreissystems für Generika.

, 14. September 2018 um 13:11
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  • politik
  • medikamente
Bundesrat Alain Berset und BAG-Direktor Pascal Strupler stellten im Medienzentrum in Bern das erste Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen vor. 
Viel ist in den vergangenen Monaten von den teuren Generikapreisen gesagt und geschrieben worden. «Generika sind in der Schweiz doppelt so teuer wie im Ausland», schrieb Medinside am 13. August. Das sagte am Freitagnachmittag auch Gesundheitsminister Alain Berset.

Referenzpreissystem

Deshalb soll für patentabgelaufene Medikamente ein Referenzpreissystem eingeführt werden. Bei diesem System wird für Medikamente mit identischem Wirkstoff ein maximaler Preis, der Referenzpreis, festgelegt. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) darf nur diesen Preis vergüten. Der Bundesrat erhofft sich damit, die Abgabe von Generika zu fördern. 
Zwei Varianten stehen zur Auswahl: Ein Modell mit Preisabschlag, ein Modell mit Meldesystem. 

Das Modell mit Preisabschlag

Beim Modell mit Preisabschlag entspricht der Referenzpreis bei drei in der Spezialitätenliste aufgeführten Arzneimitteln mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung dem Preisniveau, das aufgrund des Auslandpreisvergleiches ermittelt wird. Dieser Preis entspricht gleichzeitig dem Höchstpreis.

Das Modell mit Meldesystem

Sind mindestens drei Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung in der Spezialitätenliste aufgeführt, legt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Referenzpreis unter Berücksichtigung des günstigsten durchschnittlichen Drittels der gelisteten Arzneimittel fest. Zum günstigsten durchschnittlichen Drittel kann dann noch ein Zuschlag von zum Beispiel 10 Prozent hinzukommen. Dies angeblich aus Gründen der Versorgungssicherheit.

Experimentierartikel 

Zudem will der Bundesrat einen so genannten Experimentierartikel einführen. Er soll die Möglichkeit schaffen, ausserhalb des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) innovative, kostendämpfende Pilotprojekte durchzuführen. Denkbar seien Projekte zur einheitlichen Finanzierung stationärer und ambulanter Leistungen oder Versuche im Bereich der integrierten Versorgung.

Tariforganisation

Eine  dritte einschneidende Massnahme gilt der Schaffung einer nationalen Tariforganisation im ambulanten Bereich, so wie es auch eine entsprechende Plattform im stationären Bereich gibt. Damit sollen die unsäglichen Tarifblockaden beim Tarmed verhindert werden.
Die Vermehmlassung dauert bis Mitte Dezember. Ende nächsten Jahres soll dann das zweite Massnahmenpaket vorgestellt und in die Vernehmlassung geschickt werden. 

 

Auch die Margen sollen gesenkt werden

Neben den an der Medienkonferenz genannten Sparmassnahmen gibt der Bundesrat noch eine weitere Massnahme bekannt. Diese ist nicht Gegenstand der genannten bundesrätlichen Vernehmlassung. Es ist eine Verordnungsänderung in der Kompetenz des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI).
So will das EDI den Vertriebsanteil senken, mit welchem die logistischen Leistungen von Apotheken, Ärzten und Spitälern abgegolten wird. 50 Millionen Franken sollen damit pro Jahr eingespart werden.
Der Bundesrat stützt sich bei dieser Massnahme auf den vielzitierten Bericht der Expertengruppe. Beim Vertriebsanteil geht es nun darum, dessen Wirtschaftlichkeit zu prüfen und ein allfälliges Sparpotenzial zu nutzen. So hat das EDI eine Überprüfung gewisser Parameter zur Berechnung des Vertriebsanteils durchgeführt.
Das Ziel besteht darin, negative Anreize bei der Abgabe und beim Verkauf von Arzneimitteln zu mindern und die Abgabe von preiswerten Generika zu fördern.
Wie beim Referenzpreissystem stehen auch hier zwei Varianten zur Auswahl. Auch hier dauert die Vermehmlassung bis zum 14. Dezember 2018. 
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