Berner Privatspital: Chirurg beging «fahrlässige Tötung»

Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte einen Chirurgen wegen fahrlässiger Tötung. Der ebenfalls angeklagte Radiologe wurde hingegen freigesprochen.

, 13. Dezember 2016 um 08:30
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Der Fall reicht zurück ins Jahr 2010. In einem Berner Privatspital wurde einem 52-jährigen Patient ein Stück Dickdarm entfernt. Nach Komplikationen wurde am dritten Tag eine Computertomografie gemacht. Gesichert ist: der Patient verstarb in der folgenden Nacht.
Die Obduktion ergab, dass im Bauch wegen eines Lecks in der Darmnaht eine Entzündung entstanden war, die bereits 24 Stunden vorher begonnen haben muss. In der Folge klagte die Staatsanwaltschaft zwei behandelnde Ärzte an. 

«Chirurg hat Sorgfaltspflicht verletzt»

Am Montag sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland den Radiologen von der Anschuldigung der fahrlässigen Tötung nun aber frei. Dies berichtet die «Berner Zeitung». 
Der Chirurg hingegen ist nach Ansicht des Gerichts schuldig. Er erhält eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 130 Franken wegen Sorgfaltspflichtverletzung und fahrlässiger Tötung.
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