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Einbusse bei der Pensionskasse für USB-Mitarbeitende
Gleiche Löhne, gleicher Arbeitsort und keine Kündigungen: Das Unispital Basel (USB) und das Kantonsspital Baselland (KSBL) kommunizieren die Eckwerte der gemeinsamen Anstellungsbedingungen.
, 18. Dezember 2018 um 07:25- Es kommt zu keinen Kündigungen auf Grund des Zusammenschlusses.
- Die bisherigen Löhne werden übernommen.
- Die überwiegende Mehrheit der Mitarbeitenden kann auch nach dem Zusammenschluss den heutigen Arbeitsort behalten.
- Standortübergreifendes Arbeiten wird auf wenige Fachspezialistinnen und Fachspezialisten beschränkt sein. Bei Ausnahmen für einen kurzfristigen Einsatz wird die persönliche Situation mitberücksichtigen. Eine Wegentschädigung ist vorgesehen.
- In den betrieblichen Vorsorgekommissionen herrscht über die Pensionskasse Einigkeit.
- Im USNW wird es für alle Mitarbeitenden einen einheitlichen Plan für die berufliche Vorsorge bei der Pensionskasse Basel-Stadt geben.
- Die vorgesehene Pensionskassen-Lösung bedeutet für die Mitarbeitenden des Kantonsspital Basellands eine Verbesserung, während die Mitarbeitenden des Unispitals (USB) Einbussen in Kauf nehmen müssen. Für die USB-Mitarbeitenden werden aber «grosszügige Übergangsregelungen» gewährt.
- Die Verhandlungen zum GAV sind noch nicht abgeschlossen.
Fronten sind offensichtlich verhärtet
Falsche Sicherheit für die Mitarbeitenden
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