Medizinische Hilfsmittel: Bund senkt Preise

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die so genannte MiGel-Liste weiter angepasst. Es rechnet mit Einsparungen in Millionenhöhe.

, 13. Dezember 2016 um 13:56
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Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist daran, die rund 40'000 Produkte umfassende Mittel- und Gegenständeliste (MiGel) zu überprüfen. Dies darum, weil bei vielen medizinischen Gegenständen die Beiträge, welche die Krankenversicherer übernehmen müssen, «deutlich zu hoch» sind, wie es in einer Mitteilung heisst.

Zum Beispiel Blutzuckerteststreifen

Erste Anpassungen wurden im vergangenen August in Kraft gesetzt, auf Anfang 2017 folgen nun weitere «Sofortmassnahmen». Sie betreffen Hilfsmittel wie Blutzuckerteststreifen, Lichttherapie-Lampen oder Atemtherapie-Geräte. Laut dem Bund dürften für die obligatorische Krankenversicherung Einsparungen von mehreren Millionen Franken pro Jahr resultieren. 

Revision dauert bis 2019

Bis Ende 2017 werden vor allem jene Produkte überprüft, welche insgesamt rund zwei Drittel der MiGel-Kosten ausmachen: Dazu gehören Produkte für Diabetiker, Inkontinenzeinlagen und Verbandmaterialien. Die ganze Revision dauert bis 2019.

Hebamme anstatt Arzt

Schwangere Frauen können künftig entscheiden, ob sie alle vorgesehenen Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen von einer Hebamme anstatt einer Ärztin oder einem Arzt durchführen lassen wollen. Der Bund hat die Krankenpflege-Leistungsverordnung entsprechend angepasst. Die Wahlfreiheit gilt ab Januar 2017; insgesamt vergütet die OKP während einer normalen Schwangerschaft sieben Kontrolluntersuchungen.
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