Krankenkassen: Gezielte Empfehlungen sollen künftig erlaubt sein

Bisher dürfen Krankenversicherungen ihre Kunden nicht je nach ihrer Erkrankung über geeignete Massnahmen informieren. Das soll anders werden.

, 5. November 2025 um 10:49
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Symbolbild Unsplash
Der Bundesrat will den Krankenkassen künftig erlauben, ihren Versicherten gezielte Informationen zu geben. Das sieht der Entwurf zur Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) vor.
Konkret geht es darum, dass die Kassen gewisse Versicherte über kostengünstigere Leistungen, geeignetere besondere Versicherungsformen oder präventive Massnahmen informieren dürfen.
Das ermöglich einer Krankenkasse beispielsweise, den Versicherten je nach ihrer Erkrankung spezifische Informationen zukommen zu lassen.
Die Vernehmlassung zu dieser Gesetzesänderung dauert bis 19. Februar 2026.

Krankenkassengeld für die Kantone

Eine weitere geplante Änderung betrifft die Kantone: Bisher haben die Kassen den Versicherten Geld zurückbezahlt, wenn die Prämieneinnahmen für ein Jahr in einem Kanton deutlich über den kumulierten Kosten in diesem Kanton lagen. Stossend war, dass dieses Geld auch jene Versicherten erhielten, die ihre Prämien gar nicht selber bezahlen. Künftig geht in solchen Föllen die Rückerstattung an die Kantone.

  • versicherer
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