Im Streit zwischen der Privatklinikgruppe Swiss Medical Network (ehemals Genolier) und dem Krankenversicherer KPT liegt ein neuer richterlicher Entscheid vor – zugunsten von Genolier. Wie die «Sonntagszeitung» (Print) berichtet, hat die Krankenkasse schlicht das falsche Gericht angerufen.
Die KPT wollte Swiss Medical Network eine Reihe von Feststellungen untersagen, zum Beispiel, dass es die Kasse «unberechtigterweise» ablehne, Spitalbehandlungen in Genolier-Kliniken zu übernehmen. Oder die Aussage, KPT preise ein Produkt mit freier Spital- und Arztwahl ab, das «nicht der Wahrheit» entspreche.
Die Streitsumme ist sicherlich höher
Das Gericht trat nun gar nicht darauf ein – «mangels sachlicher Zuständigkeit», so die SoZ: Statt an das Regionalgericht hätte die Berner Krankenkasse an das Handelsgericht gelangen sollen. Der Grund: Die Streitsumme übersteige Wert von 30 000 Franken sicherlich.
Im Kern des Streits geht es darum, dass die KPT die Wahlmöglichkeiten von zusatzversicherten Patienten einschränkte und für Behandlungen bei diversen Privatkliniken nur noch die Grundleistungen abdeckt. Betroffen sind auch sechs Kliniken von Swiss Medical Network, auch sie haben keinen entsprechenden Vertrag mit KPT. Für 300 Patienten hat die zweitgrösste private Klinikgruppe nun das Risiko übernommen und lässt sie trotzdem halbprivat oder privat vom Belegarzt ihrer Wahl behandeln.
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