EPD: «Handhabung darf nicht komplizierter als ein Bankkonto sein»
Die neue Rechtsordnung zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier verkompliziere, verteuere und verlangsame den Betrieb. Dies befürchtet der Kanton Luzern.
, 1. Juli 2016 um 07:54
- «Vor allem die technischen und organisatorischen Zertifizierungsvoraussetzungen (TOZ) erscheinen nur bedingt praktikabel». Die TOZ seien einerseits sehr detailliert, enthielten aber dennoch Lücken, insbesondere im Bereich Verschlüsselung und Datenablage.
- «Der Möglichkeit grössere, interkantonale Gemeinschaften zu bilden, sollte im Ausführungsrecht stärker Rechnung getragen werden.»
- «Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass der Handlungsspielraum der Gemeinschaften beim Aufbau und Betrieb des EPD so wenig als möglich und nur begründet eingeschränkt wird.» Es müsse sichergestellt werden, dass Zusatzdienstleistungen rund um das EPD angeboten werden können.
- «Die Sicht der Nutzerinnen und Nutzer kommt zu kurz.» Es gebe noch zahlreiche Hürden. Die Handhabung des EPD dürfe nicht restriktiver oder komplizierter sein als diejenige für ein Bankkonto.
Komplex – grundsätzlich aber überzeugt
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