Mindestfallzahlen für Operateure sind rechtens. Dies ist definitiv klar, seit
das Bundesverwaltungsgericht im September diese Zürcher Praxis bestätigt hat. Zürich ist der erste Kanton, der eine solche Regelung eingeführt hat. Doch weitere Kantone könnten bald folgen, wie eine Umfrage von «Medinside»bei allen deutschsprachigen Kantonen zeigt. Von den 18 Kantonen, die geantwortet haben, prüft die Hälfte die Einführung oder plant die Einführung. Weitere drei Kantone sind grundsätzlich interessiert. Am weitesten fortgeschritten ist die Planung im Kanton Basel-Stadt.
Das Basler Gesundheitsdepartement hat in den Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2018 bis 2020 festgehalten, dass die Spitäler probeweise die Mindestfallzahlen pro Operateur festhalten müssen. Dies um für eine Einführung gerüstet zu sein. Die Mindestfallzahlen müssen in folgenden Bereichen erhoben werden: Urologie (Radikale Prostatektomie), Orthopädie (Erstprothese Hüfte, Erstprothese Knie und Wechseloperation Hüft- und Knieprothesen) und Gynäkologie (Gynäkologische Tumore). Der Basler Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger (CVP) begrüsst gegenüber «Medinside» denn auch den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. «Damit wurde weitere Klarheit rund um die Diskussionen zu den Vorgaben von Mindestfallzahlen durch die Kantone geschaffen», so das Basler Regierungsmitglied.
«Qualität erhöhen»
Ebenfalls weit fortgeschritten ist die Planung im Kanton Solothurn. Der Kanton Solothurn werde Mindestfallzahlen pro Operateur aber frühestens per 1. Januar 2020 einführen, teilt Philipp Brugger, Leiter Spitalversorgung, mit. Auch der Kanton Wallis erachtet die Einführung als «sinnvoll». Mit den Mindestfallzahlen könne die Qualität der Leistungen nicht nur gehalten, sondern wo notwendig auch erhöht werden. Wann die Neuerung im Rhonetal eingeführt wird, ist «derzeit Inhalt von Überlegungen und Diskussionen.»
Grafik: bwg , Daten: Umfrage, Grundkarte: Wikipedia
Viele andere Kantoneteilen mit, dass sie derzeit eine Einführung von Mindestfallzahlen für Operateure prüfen. So die Kantone Thurgau, Zug, Schaffhausen, Obwalden, Uri und Basel-Landschaft. Letzterer muss auch die Wünsche von Mindestfallzahlen-Turbo Basel-Stadt berücksichtigen, da die beiden Halbkantone ab 2021 ihre Spitallisten zusammenlegen wollen.
In vielen Kantonen dürften die bereits angelaufenen Diskussionen über die Einführung durch den Gerichtsentscheid Rückenwind erhalten. So stellt man im Kanton Basel-Landschaft fest, dass «den Kantonen bei der Umsetzung von KVG-Bestimmungen ein relativ grosser Gestaltungsspielraum zugestanden wird.»
Technische Schwierigkeiten
Während viele Kantone eine Einführung prüfen, ist man andernorts abwartend bis ablehnend. So will man in den Kantonen Bern, Schwyz und Nidwalden noch zuwarten und dabei auch die Entwicklungen in den anderen Kantonen beobachten. Der Kanton Schwyz wünscht sich eine landesweite Harmonisierung. Und falls Bern dereinst auch eine Mindestfallzahlen für Operateure einführen will, wären erst Anpassungen bei der Statistik notwendig. Der Grund: Derzeit werden die Namen der Operateure statistisch gar nicht erfasst. Auch der Kanton Aargau führt für sein Nein technische Hürden an. Diese verunmöglichten eine Einführung.
Hier wird es keine Mindestfallzahlen geben
Auch keine Mindestfallzahlen für Operateure einführen will man derzeit in Luzern, St. Gallen, Freiburg und Appenzell Innerrhoden. Am kategorischsten klingt das Nein aus dem Kanton Graubünden. «Es fehlt der wissenschaftliche Nachweis der signifikanten Erhöhung der Outputqualität bei höheren Fallzahlen», teilt das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit mit. Mindestfallzahlen beeinträchtigten zudem «die Grund- und Notfallversorgung der Bevölkerung in weitläufigen und dezentral besiedelten Kantonen wie dem Kanton Graubünden». Zudem sei davon auszugehen, dass Mindestfallzahlen das Gesundheitswesen verteuern.
Was potenzielle Mehrkosten betrifft, zeichnen die bisherigen Erfahrungen - zumindest bei den Mindestfallzahlen für Spitäler - ein anderes Bild. So zeigte unter anderem eine
Analyse der Einkaufsgemeinschaft HSK, dass hohe Kosten mit geringen Fallzahlen einhergehen.