Diese Eingriffe müssen nun ambulant erfolgen
Die landesweit gültigen Vorschriften traten per 1. Januar in Kraft.
, 4. Januar 2019 um 11:29- Einseitige Krampfaderoperationen der Beine
- Eingriffe an Hämorrhoiden
- Einseitige Leistenhernienoperationen
- Untersuchungen/Eingriffe am Gebärmutterhals oder an der Gebärmutter - Kniearthroskopien inkl. Arthroskopische Eingriffe am Meniskus
- Eingriffe an Tonsillen und Adenoiden.
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