Der Kanton Luzern erweitert seine Liste der Operationen, die nur noch ambulant durchgeführt werden sollen. Ab 2026 kommen folgende drei Eingriffe dazu:
- Laparoskopische Gallenblasenentfernung
- Teilentfernung der Brustdrüse
- Laparoskopische Eingriffe und Diagnostik an Eileitern und am Eierstock
Seit 2023 werden schweizweit
18 nicht dringliche Operationen nur noch dann von den Krankenkassen bezahlt, wenn sie ambulant durchgeführt werden – ausser es liegen besondere Umstände vor. Die Kantone dürfen selber weitere Eingriffe festlegen.
AVOS: ambulant vor stationär
Im Interesse der gesamtschweizerischen Harmonisierung habe Luzern bisher auf eine Erweiterung der kantonalen Liste verzichtet, schreibt der Kanton zu seiner
Gesundheitsstrategie. «Da der Bund jedoch in absehbarer Zeit keine Erweiterung plant, wird der Kanton Luzern die Ambulantisierung auf kantonaler Ebene weiter vorantreiben.»
«Mit der Erweiterung der AVOS-Liste vermeiden wir unnötig lange Aufenthalte und schaffen zugleich Anreize, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen. Für mich ist das ein entscheidender Schritt, um Fehlentwicklungen zu korrigieren und die Versorgung effizient und patientennah zu gestalten», lässt sich Regierungspräsidentin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements, in einer
Mitteilung zitieren.