Jetzt ist es offiziell: Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat entschieden, sechs Gruppen von Eingriffen nur noch zu vergüten, wenn sie ambulant vorgenommen werden. Gesundheitsminister Alain Berset hatte diesen Schritt
bereits angekündigt.
Die Liste mit den sechs Gruppen
- Einseitige Krampfaderoperationen der Beine
- Eingriffe an Hämorrhoiden
- Einseitige Leistenhernienoperationen
- Untersuchungen/Eingriffe am Gebärmutterhals oder an der Gebärmutter
- Kniearthroskopien inkl. arthroskopische Eingriffe am Meniskus
- Eingriffe an Tonsillen und Adenoiden
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In begründeten Fällen werde auch eine stationäre Behandlung übernommen, heisst es
in einer Mitteilung. Derzeit werden die Ausnahmekriterien dazu erarbeitet.
Der Beschluss habe zum Ziel, bei diesen Eingriffen eine einheitliche Regelung für alle Versicherten in der Schweiz zu schaffen. Eigenen Listen von den Kantonen – die über die sechs Gruppen hinaus gehen – seien weiterhin möglich.
Übergangszeit für Spitäler und Versicherer
Die entsprechende Änderung tritt per 1. Januar 2019 in Kraft. Sie wurde laut EDI unter Einbezug der betroffenen Akteure erarbeitet. Die Übergangszeit ermögliche es den Spitälern und Versicherern, sich organisatorisch auf die neue Regelung einzustellen.
Grundsätzlich befürworten die Krankenkassenverbände Santésuisse und
Curafutura sowie die kantonalen Gesundheitsdirektoren eine einheitliche Liste. Gewinner sind die Kantone, die Krankenkassen die Verlierer. Dies darum, weil die Kantone bei stationären Eingriffen 55 Prozent der Kosten tragen.
Wird die Liste bald länger?
Das Einsparpotential in den Kantonen beziffert der Bund auf rund 90 Millionen Franken. Das Departement stützt sich dabei
auf eine Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan). Diese kam ferner zum Schluss, dass im Jahr 2016 ein Verlagerungspotential von 33‘000 Fällen bestand.
Josef E. Brandenberg, Verbandspräsident der invasiv und chirurgisch tätigen Ärztinnen und Ärzte
(fmCh) zweifelt an Bersets Sparversprechungen. Auf Twitter schreibt er: «Was wird dabei eingespart? Das Spitalbett. Betten schliessen? Berset glaubt wohl an den Osterhasen.»
Um die Auswirkungen auf alle Anspruchsgruppen zu beobachten, werde ein Monitoring durchgeführt, heisst es weiter. Danach wolle der Bund über eine Erweiterung der Liste entscheiden.