Das zuständige Gericht hat die Nachlasstundung beim Spital GZO in Wetzikon um weitere vier Monate verlängert – und damit bis zum Ende dieses Jahres.
Laut einer Mitteilung der eingesetzten Sachwalter von der Kanzlei Wenger Plattner fusst der Entscheid auf einem positiven Befund: Danach verfüge die GZO AG über einen gut funktionierenden Spitalbetrieb, der es ihr erlaube, «ohne Berücksichtigung der Altschulden ein positives Betriebsergebnis zu erzielen.»
Geld kommt, Zeit fehlt
Die Sanierungschancen könnten aus heutiger Optik als gut bezeichnet werden, doch die komplexe Situation verlange noch mehr Zeit, um eine taugliche Lösung zu finden. Deshalb nun die Verlängerung.
Allerdings: Ende Dezember, wenn auch diese Betreibungs-Schutz-Frist ausläuft, stellt sich erneut die Frage, ob und wie das Spital GZO seine ausgelaufene Obligation über 170 Millionen Franken abbezahlen kann.
Der Verwaltungsrat dürfte darauf hoffen, dass das Gericht die provisorische Nachlasstundung dann in einen definitiven Zustand überführt; damit würde er nochmals zwei Jahre Zeit gewinnen.