Mehr Planung, weniger Vielfalt? Die Risiken des GDK-Dreiphasenplans

Die kantonalen Gesundheitsdirektoren wollen die Spitalplanung stärker koordinieren. Doch damit droht eine Beplanungsübung, die kleinere Anbieter benachteiligt und die Versorgung in Randregionen gefährden könnte.

Gastbeitrag von Guido Schommer, 18. Dezember 2025 um 23:00
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«Sicherstellen, dass qualitative und standortspezifische Aspekte nicht durch rein quantitative Kriterien verdrängt werden»: Autor Schommer.
Die Gesundheitsdirektoren-Konferenz GDK hat einen neuen, verbindlich gedachten Dreiphasenplan zur Spitalplanung beschlossen. Hintergrund ist die generelle politische und gesellschaftliche Debatte: Der Druck auf Kantone und Spitäler zur besseren Zusammenarbeit und zur Spezialisierung wächst.
Der Dreiphasenplan der GDK droht aber ohne Begleitmassnahmen zu einer Beplanungsübung mit Risiken und Nebenwirkungen für die Gesundheitsversorgung zu werden.
Das Ziel der Reform sind eine bessere Koordination der Kantone, eine Konzentration spezialisierter Spitalleistungen, eine effizientere Ressourcennutzung, die Qualitätssicherung und die Vermeidung von Überversorgung bzw. «unnötiger» Fragmentierung.
Guido Schommer ist Generalsekretär des Privatkliniken-Verbands Ospita – Die Schweizer Gesundheitsunternehmen.
Die GDK – und damit mittelbar auch die Kantone – will mit dem Dreiphasenplan die Spitalplanung schweizweit koordinieren und Spezialleistungen gezielt bündeln.
Das verändert die Rahmenbedingungen für Leistungsaufträge grundsätzlich. Auch wenn die GDK-Empfehlungen formal nicht bindend sind, so sind sie doch politisch und administrativ relevant: Die Kantone greifen darauf zurück, und zunehmend wird eine gemeinsame Spitalplanung auch auf Bundesebene diskutiert (z. B. in mehreren hängigen Vorstössen).

Die Risiken

Für die landesweite Gesundheitsversorgung ergeben sich mit dem neuen Rahmen der GDK-Spitalplanung erhebliche Risiken:
  • Eine stärkere Zentralisierung kann zu einem Verlust an Versorgungskompetenz und Vielfalt im System führen – mit langfristigen Folgen für Innovation und regionale Abdeckung.
  • Wenn Eingriffe der Spezialversorgung zugeordnet werden und dafür hohe Mindestfallzahlen festgelegt werden, könnten viele kleinere, hocheffiziente Anbieter diese nicht erfüllen – und damit keinen Leistungsauftrag mehr erhalten, obwohl sie eine hohe Ergebnisqualität für die Patientinnen und Patienten ausweisen können.
  • Die neue Planung macht Investitionen in die Infrastruktur künftig noch weniger sicher, insbesondere für private Anbieter und Investoren in Spitäler, die heute über Leistungsaufträge verfügen – künftig hängt dies noch stärker von Behördenentscheidungen ab.
  • Noch mehr Wettbewerbsungleichheit gegenüber grossen (öffentlichen) Spitälern: Öffentliche Spitäler, die kantonsnah sind oder bereits über hohe Fallzahlen und Infrastruktur verfügen, sind deutlich im Vorteil, da sie die neuen Kriterien leichter erfüllen können und ihr Eigentümer (meist der Kanton) entscheidend bei der Festlegung und Umsetzung der Kriterien mitwirkt.
Um die Risiken so klein wie möglich zu halten, müssen die Spitalverbände und die einzelnen Leistungserbringer früh, systematisch und gleichwertig am Prozess beteiligt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass qualitative und standortspezifische Aspekte (etwa die Versorgung in Randregionen, Subspezialisierungen, die patientennahe Versorgung) nicht durch rein quantitative Kriterien verdrängt werden.
  • Hintergrund: GDK will klarere Arbeitsteilung der Spitäler. Die Kantone wollen ihre Spitalplanung neu ausrichten und Spezialangebote bündeln. Dafür starten sie einen Drei-Phasen-Plan.
Neben Fallzahlen müssen auch Qualität, Spezialisierung, räumliche Erreichbarkeit, patientennahe Versorgung, Versorgungsdichte in Randregionen, Sub-Spezialisierungen etc. als Kriterien berücksichtigt werden.
Damit bleibt Raum für kleinere Anbieter, die spezialisierte oder seltene Behandlungen in optimaler Qualität anbieten, auch wenn sie keine hohen Fallzahlen haben.
Die Kriterien für Leistungsaufträge müssen zudem transparent, nachvollziehbar und verbindlich sein. Überprüfungen oder Re-Evaluationen müssen in klaren Prozessen stattfinden (z. B. mit Übergangsfristen für bestehende Anbieter).
«Blinde Zentralisierung führt zu Versorgungs-Ungleichheiten, was dem öffentlichen Interesse widerspricht.»
Gerade in ländlichen oder peripheren Regionen ist eine dezentrale Versorgung wichtig. Blinde Zentralisierung führt zu Versorgungs-Ungleichheiten, was dem öffentlichen Interesse widerspricht. Regionale Ausgleichsmechanismen sind zur Würdigung ihrer Bedeutung für die Grund- und Nahversorgung vorzusehen.
Statt über zentrale Beplanung werden sich die Leistungserbringer noch stärker als bisher untereinander vernetzen und kooperieren, um kompakte, spezialisierte Angebote aus verschiedenen Standorten zu bündeln. So entstehen zum Beispiel regionale und/oder fachliche Netzwerke, welche die Vorteile der Zusammenarbeit nutzen und die Risiken der zentralen Planung verhindern.
Eine Gesundheitsversorgung sowohl mit grossen Zentren als auch mit kleineren Kliniken und vielgestaltigen ambulanten Angeboten – das ist sozial, volkswirtschaftlich und gesundheitspolitisch wertvoll.
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