Ab Januar 2024 erhalten alle Angestellten des Zuger Kantonsspitals einen generellen Teuerungsausgleich von 1,7 Prozent. Zudem stehen 1 Prozent der Lohnsumme für individuelle und 0,3 Prozent für strukturelle Erhöhungen zur Verfügung. Damit werden die Löhne im kommenden Jahr um insgesamt 3,0 Prozent erhöht.
Darauf hat sich die Zuger Kantonsspital AG mit VPOD, SBK und Syna geeinigt.
Zusätzlich wird im GAV die Inkonvenienzzulage für Abend-, Nacht- und Wochenend-Arbeit erhöht: Der Betrag steigt von 8,50 auf 12 Franken pro Stunde. Gesamthaft entsprechen diese Anpassungen mehr als 4 Prozent der Lohnsumme, teilt das ZGKS mit.
Zugleich haben sich VSAO Zentralschweiz und das Zuger Kantonsspital auf neue Anstellungsbedingungen für Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte geeinigt. Konkret werden die Assistenz- und Oberärzte bei der Inkonvenienzzulage für Abend-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit, beim Zeitzuschlag für Abend- und Nachtarbeit und bei den Dienstaltersgeschenken den GAV-Mitarbeitenden gleichgestellt.