Zürcher Krankenhäuser und Versicherer haben sich geeinigt

Nun ist ein jahrelanger Streit beendet: Die Zürcher Spitäler vereinbaren mit Helsana, Sanitas und KPT einen Taxpunktwert von 93 Rappen - ein Kompromiss.

, 2. Oktober 2024 um 08:57
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Markus Bircher ist der Präsident der VZK-Tarifkommission und CEO des See-Spitals  | PD
Es ist ein Durchbruch nach einem langen Rechtsverfahren. Seit über sechs Jahren befanden sich der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) und die Einkaufsgemeinschaft HSK – welche die drei Versicherer Helsana, Sanitas und KPT vertritt – im vertragslosen Zustand.
Nun haben sie sich die beiden Parteien geeinigt:
  • Der Taxpunktwert im ambulanten Bereich wird rückwirkend ab 2023 auf 93 Rappen erhöht.
  • Bis 2022 bleibt der Wert auf 89 Rappen.
  • Überdies handelten die Tarifpartner einen zweijährigen Swiss-DRG-Anschlussvertrag bis 2026 aus. In diesem Vertrag beträgt die Fallpauschale 10'100 Franken für das Jahr 2025 und 10'250 Franken für das Jahr 2026.
Für die Einigung verhandelten der Verband und die Krankenkassen über ein Jahr lang. Zum Streit kam es, weil sich die Zürcher Spitäler und die Versicherer nicht auf einen Tarmed- Taxpunktwert ab dem Jahr 2018 einigen konnten. Damals führte der VKZ ins Feld, dass mit dem Wert von 89 Rappen kein einziges Spital kostendeckend arbeiten könne.
Der Verband beantragte damals einen Taxpunktwert von 1.03 Franken. Nach seinen Berechnungen hätten damit 40 Prozent der Spitäler kostendeckend arbeiten können – während 60 Prozent weiterhin einen Verlust eingefahren hätten. Die Einigung auf 93 Rappen ist eine Kompromisslösung.

Für beide Parteien nur «Überbrückungslösung»

Markus Bircher, CEO des See-Spitals und Präsident der VZK-Tarifkommission, sagt zur Einigung: «Auch wenn damit die bestehenden tariflichen Fehlanreize nicht behoben sind, so stellt die Tariflösung einen ersten Schritt für eine temporäre Überbrückungslösung dar. Weitere Bemühungen werden notwendig sein, um die Anreize im System richtig zu setzen.»
Eliane Kreuzer, Geschäftsführerin der Einkaufsgemeinschaft HSK, erklärt: Solange es keine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen und keine neuen ambulanten Tarife gebe, werde die HSK ihren Spielraum auf Tarifebene nutzen. Es brauche bis dahin Überbrückungslösungen.
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