«Extrem unüblich»: Zweifel an der Sorgfalt eines Proktologen

Massive Komplikationen und der Verdacht auf Überarztung: Die SRF-Sendung «Kassensturz» nahm einen inzwischen verstorbenen Zürcher Enddarm-Spezialisten ins Visier.

, 14. Januar 2026 um 13:41
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Versuchte den Fall zu melden – aber welche Stelle war zuständig? Anonymisierte Patientin im «Kassensturz»-Beitrag, Screenshot.
Ein Chirurg, der sich mit seiner Zürcher Privatpraxis auf Enddarm-Erkrankungen spezialisiert hatte, stand im Zentrum der jüngsten SRF-Sendung «Kassensturz»: Der Beitrag zeigte vier Fälle von Patienten, die vom Arzt falsch behandelt worden waren und zum Teil noch immer unter den Folgen leiden.
Der Chirurg wies die Vorwürfe über seinen Anwalt zurück. Doch mittlerweile ist er gestorben. «Kassensturz» zeigte die Fälle trotzdem und liess sie von einem Spezialisten des Universitätsspitals Lausanne beurteilen: Dieter Hahnloser ist Chefarzt der Koloproktologie am Universitätsspital Lausanne und Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Viszeralchirurgie.

Unnötig, veraltet, gefährlich

Insgesamt vermitteln die Darstellungen den Eindruck, dass es sich um krasse Beispiele von Überarztung handeln könnte. Hahnloser kritisierte etwa, dass der angeschuldigte Chirurg bei einer Patientin eine Geschwulst im Analkanal operierte, obwohl es Alternativen mit Verödungen gegeben hätte. Wegen der Komplikationen nach der Operation war die Patientin vier Monate lang arbeitsunfähig und litt unter starken Schmerzen. Als der Chirurg sogar ein zweites Mal operieren wollte, wechselte die Patientin den Arzt.

«Faustdickes Loch im Gesäss»

Eine wiederkehrend entzündete Steissbeinfistel operierte der Arzt mit einer Methode, welche Hahnloser als veraltet bezeichnete, weil sie für die Patienten nicht zumutbar ist. Der Arzt hatte ein faustgrosses Loch ins Gesäss geschnitten und einen Teil des Schliessmuskels entfernt.
Eine weitere Patientin wollte der Arzt offenbar mit schockierenden Bildern eines Darmvorfalls zur Operation einer Darmeinstülpung drängen. Eine Operation sei in diesem Fall nicht nötig und es sei unprofessionell den Patientinnen schockierende Bilder zu zeigen, so das Urteil von Hahnloser.
Einen Patienten mit Hämorrhoiden behandelte der Arzt mit Gummiband-Ligaturen, welche die Hämorrhoiden zum Absterben bringen sollen. Statt dieses Standardverfahren zwei- oder dreimal anzuwenden, bestellte der Arzt den Patienten während drei Jahren monatlich zur Behandlung in die Praxis. Hahnloser sagte dazu, das sei extrem unüblich. Wenn eine Therapie nicht zum Erfolg führe, müsse man Alternativen anbieten.
Konfrontiert mit den Vorwürfen wies der damalige Anwalt des Arztes allesamt zurück. Der Chirurg behandle seine Patienten stets mit der gebotenen Sorgfalt und unter Beachtung seiner Berufspflichten. Bester Beleg dafür seien hunderte von zufriedenen Patienten aus seiner langjährigen Tätigkeit.
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